IHK Prüfung verhauen?

1 Antwort

Hat Ihr Prüfling die Abschlussprüfung nicht bestanden, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit (siehe Ausbildungsvertrag). Der Auszubildende hat jedoch einen Rechtsanspruch auf Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Eine Zustimmung des Ausbildenden ist nicht notwendig (§ 21 Abs. 3 BBiG).

Quelle:

https://www.lds.sachsen.de/ausbildung/?ID=12303&art_param=851#:~:text=Hat%20Ihr%20Prüfling%20die%20Abschlussprüfung,vereinbarten%20Ausbildungszeit%20(siehe%20Ausbildungsvertrag).