ich wurde geschlagen wegen meines aussehen...

10 Antworten

Es muss dir nicht peinlich sein, schließlich hast du ja nichts gemacht! Sag es deine Eltern und zeig die an!

EmoGirl144444 
Fragesteller
 12.07.2014, 16:39

Ja aber die verstehen es nicht!! Meinen Eltern is das alles total egal

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Kn4ll3r  12.07.2014, 16:40
@EmoGirl144444

dann sch3i$$ auf deine eltern und nimm die sache selbst in die hand!

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Goldjurist  12.07.2014, 16:54
@Kn4ll3r

Deine "Eltern" handeln entgegen des § 1631 BGB ! ( Bürgerliche Gesetzbuch, zweithöchste deutsche Zivilrecht nach dem Grundgesetz )

Seelische Erniedrigungen sind demnach zu unterlassen.

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tinafritz1992  13.07.2014, 12:28
@EmoGirl144444

Das glaube ich nicht! Sie meinen nur, dass das nicht so schlimm ist. Sie sind ja nicht dabei und denken sich: Das sind so kleinere Hänseleien unter Jugendlichen! Aber wenn sie sehen, dass du geschlagen wirst, dann sehen sie, dass das hier weit drüber hinaus geht. Und das ist ihnen bestimmt nciht egal! Rede mit ihnen. Sie haben es doch auch bemerkt, als du nach Hause gekommen bist! Denen ist das bestimmt nicht egal - sonst versteh ich die Welt nicht mehr!

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Gut das du dir Hilfe suchst, das ist ein grosser Schritt zur Änderung. Ich habe im Moment auch Schulische Probleme mit Mobbing etc.. Du musst selbstsicherer werden, und die Welt ist ohne dich auch kein besserer Ort. Ich hoffe du Ritzt dich nicht, denn das wird dich nur an eine traurige Zeit erinnern! Am besten ignorierst du die anderen oder meldest sie bei der Polizei wegen Diskriminierung, da sie dich weil du Emo bist schlagen. Du darfst sie auch nicht auf dir einhacken lassen und du musst dich wehren! Sage es deinen Lehrpersonen und Vertrauenspersonen. Ich hoffe ich konnte fürs erste helfen

-Qursalk

EmoGirl144444 
Fragesteller
 12.07.2014, 16:45

Nein ich ritze mich nicht oder so, aber das mit dem mobbing krieg ich nicht mehr hin und wenn ich schule wechsle bin ich ja immer noch in diesem sch**ss dorf und darauf hab ich echt keine lust.

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Natürlich kannst du auch mit 14 Jahren selbst eine Anzeige machen!

Tu das auf keinen Fall leicht ab. Wenn dir jemand ins Gesicht tritt ist das nicht mit "und so" hinzunehmen. Wenn du wirklich glaubst das deine Eltern dich auslachen,wende dich an jemanden aus deinem Verwandtenkreis dem du vertraust. Was vielleicht ein wenig sehr therapeutisch klingt, dir aber helfen kann, ist eine Hotline für derartige Probleme. Was einem auch sehr helfen kann ist ein Selbstbehauptungskurs, da lernst du u.A. dich zu wehren und daran zu glauben das du etwas ausrichten kannst. Jemand aus meinem besten Freundeskreis ist auch ein "Emo". Sie hatte in der Schule und privat auch Probleme, hat dann aber in der Familie eine Art Sozielberater (jemand der dir hilft, dein Familienleben und dadurch auch dein Schulleben wieder in Ordnung zu bringen). Im Internet gibt es eine Menge Hilfe, schau dich mal durch. Nun zur Eigentlichen Antwort: Lauf auf keinen Fall vor deinen Problemen weg. So machst du nur dich und deine Mitmenschen unglücklich. Falls du in der Schule akut Probleme hast, wende dich an die Lehrer. Ich bin selbst Schüler, stehe aber lieber als Petze da (was nicht stimmt, wenn einen das Problem selbst betrifft ist man keine "Petze") als mir nicht helfen zu können. Mein Rat ist in Kurzform: Stell dich deinen Problemen

Gruß Simonky16

PS: Falls du wirklich glaubst, alle deine Freunde verloren zu haben - hast du mal über Brief/Email/Whatsapp-Freundschaft nachgedacht?

Fundsache Internet:

Sollte ein Minderjähriger bei uns erscheinen und Anzeige erstatten wollen, wird zunächst kurz der Sachverhalt geschildert und geprüft ob Sofortmaßnahmen erforderlich sind, wie zum Beispiel Fahndung nach einem Täter oder gar Festnahme eines Täters.

In diesem Falle wird von Amts wegen eine Anzeige erstattet und der geschädigte Minderjährige wird ein paar Tage später von der weiterermittelnden Dienststelle (Ermittlungsgruppe oder Fachkommissariat) mit seinen Eltern zur Sache schriftlich vernommen.

Sollte es sich um eine Anzeige eines minderschweren Sachverhaltes handeln und keine Sofortmaßnahmen erforderlich sein, wird der Minderjährige aufgefordert mit seinen Eltern zu erscheinen, um dann eine Protokollaufnahme zu machen. Dies gilt zum Beispiel bei Diebstählen ohne Täterhinweise oder Taten die bereits einige Tage her sind.

Die Anwesenheit der Eltern ist nur dann zwingend erforderlich, wenn es um die Stellung eines Strafantrages geht, da nur volljährige Personen zur Stellung eines Strafantrages berechtigt sind. Antragsdelikte sind abschließend:

-Beleidigung

-Nötigung

- Körperverletzung

-Sachbeschädigung

Ohne Strafantrag geschieht hier keine Strafverfolgung, außer in seltenen Ausnahmefällen auf die ich hier nicht näher eingehen möchte. Eine Anzeigenaufnahme wegen eines Straßenraubes ist also tatsächlich auch ohne Eltern möglich, allerdings führt es zur Nachvernehmung des Geschädigten in Begleitung seiner Eltern.