Ich möchte im Flughafen arbeiten ist das ein Problem wenn ich wegen Verdacht eine Anzeige bekommen habe die auch aufgehoben ist wegen Jugendstrafgesetz?

4 Antworten

Falls du mit "zufälligkeitsüberprüfung" eventuell eine Zuverlässigkeitsüberprüfung meinen solltest: Da wird sehr intensiv geprüft. Aber wenn es eine Jugensünde war, wird es vermutlich keinen Einfluß haben. Ausprobieren!

Ich denke, die Arbeitgeber werden da stutzig. Klär das ab und kläre sie darüber auf, was da passiert ist, wenn sie nachfragen oder von selber. Ablehnen könnten sie dich nicht, wenn sich rausstellt, dass der Verdacht unbegründet ist. Wenn jedoch der Verdacht noch besteht, könnte es deutlich schwieriger werden.

Zufälligkeitsüberprüfung wohl kaum. Es geht hier um eine Zuverlässigkeitsüberprüfung.

Steht im Erziehungsregister/Bundeszentralregister und da wird rein gesehen..

https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__41.html

.....Eintragungen, die in ein Führungszeugnis nicht aufgenommen werden, sowie Suchvermerke dürfen, unbeschadet der §§ 42 und 57, nur zur Kenntnis gegeben werden....

....den Luftsicherheitsbehörden für Zwecke der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes...

Das Wort meintest du doch, oder?

Ne, sowas wollen die nicht und brauchen die auch nicht!