Ich 14, er 17. Ist das strafbar?
Halli Hallo ich hätte da mal eine Frage. Im Moment bin ich noch 14 Jahre alt und er 17. Würde er sich damit strafbar machen, wenn er mit mir schlafen würde? Also ich hab jetzt schon öfters bei solchen Fragen vorbei geschaut und da waren sie sich alle nicht so einig. Wär lieb, wenn ihr mir vielleicht eine Seite verlinkt oder eine eindeutige Antwort geben würdet.
Danke schonmal im vorraus :)
LG
12 Antworten
In Deutschland liegt das Schutzalter bei 14 Jahren, heißt:
- Beide Partner unter 14 Jahren: OK (bzw. nicht strafbar)
- Beide Partner über 14 Jahren: OK (dein Fall)
- Ein Partner U14, der andere Ü14: Verboten
Dazu gelten noch verschiedene andere Bedingungen:
- Partner A (14/15 Jahre alt) mit Partner B(18-21 Jahre alt): Erlaubt, sofern kein Entgelt geleistet wird oder eine Zwangslage ausgenutzt wird (und es einvernehmlich ist)
- Partner A (14/15 Jahre alt) mit Partner B(>21 Jahre alt): Erlaubt, sofern der "Täter" nicht "die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des Opfers ausnutzt", kein Entgelt leistet und keine Zwangslage ausgenutzt wird.
- Partner A (Unter 16) mit Partner B (Schutzbefohlener von Partner A): Strafbar
Ein Schutzbefohlener ist übrigens jemand dem du "zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung" anvertraut bist.
Quellen:
- §§ 174, 176, 182 StGB
- http://www.planet-liebe.de/beziehung-und-partnerschaft/sex-und-das-gesetz/
Zu deiner Frage speziell: Nein, er macht sich nicht strafbar! (StGB §182)
Bei Ergänzungen, Korrekturen oder Fragen, bitte kommentieren:)
Der is halt wichtig, damit ein/eine Lehrer/in der/die was mit ner/nem Schüler/in hat ned sagen kann , ich versau Dir die Note wenn Du Schluss machst. o.ä.
Nein, ist es nicht, kann gerne noch ne Tabelle raussuchen, auf der das genauer erläutert ist ;) Edit: Hab die jetzt schon gefunden:
http://www.gutefrage.net/bilder/sex/sex-mit-14--normal/2267514
Die Graphik fasst ja schön noch mal alles zusammen und die $ stehen auch noch mal dabei. Fein.
Das Einzige was noch fehlt ist der § 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen. Dann haben wir alles vollständig.
Ab 14 bist Du kein Kind mehr und kannst zusammen sein mit wem Du willst.
Also ich hab jetzt schon öfters bei solchen Fragen vorbei geschaut und da waren sie sich alle nicht so einig.
Das is ja auch eher unwichtig ob sich die Ratekasper hier einig sind, Entscheidend ist was im Gesetz steht.
http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html
unter 14 steht da.
Außerdem noch für Dich interessant:
http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage.....
Das trifft auf Dich hoffentlich nicht zu.
Und : (2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen....
Betrifft euch auch nicht ?
Und zuletzt: (3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie.........und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt,
Dazu müßte er über 21 sein und Deine Unerfahrenheit arglistig ausnutzen. Haben wir auch ned.
Also alles in Ordnung.
wenn beide minderjährig sind wie in dem Fall 14 - 17 nicht
Du darfst GV mit ihm haben, da du ja schon 14 bist und er ist ja jetzt nicht weit älter wie du. ;)
So lange er sie nicht bezahlt und nicht gegen $182 (3) verstößt kann so viel älter als sie sein wie er noch kann.
Das gilt (meiner Kenntniss nach) nur wenn er 18 Jahre oder älter ist und sie 14 oder 15 Jahre alt ist (ersteres trifft nicht zu),
Quelle: http://www.planet-liebe.de/beziehung-und-partnerschaft/sex-und-das-gesetz/
@TheGoodOne
Es war nicht an dich gerichtet... Und nein, kann ich hier über die App auf iphone leider nicht... Oder weiß nich wir das gehen soll? Kannst du mich eines besseren belehren.? ;)
Ich weiss, dass es nicht an mich gerichtet war. Das war eher eine allgemeine Frage. Kann ja nicht wissen, dass du über eine App schreibst
Du weisst schon, dass du auch auf Kommentare antworten kannst? Dann kann man besser sehen an wen sich dein Kommentar richtet
Das er dafür nicht bezahlt, ist ja irgendwie schon logisch...
Ja aber wenn ich 14 wäre, möchte ich wohl eher nicht, sagen wir mal mit einem 30 jährigem schlafen, oder?
14 und 17 passt da schon eher... ;)
Ergänzung: Schutzbefohlener über 16 aber unter 18 - kann auch Strafbar sein.
§ 174 Abs 1 (2) ....unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit ......
Ansonsten sehr schön zusammengefasst.