Hunderecht NRW/Schleswig?

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Wo bist du selbst denn gemeldet? Darauf kommt es an.

In NRW zählt der Rottweiler zu den "Hunden bestimmter Rassen" und auch für ihn sind die Auflagen für Listenhunde zu beachten. Der Hund muss also auf jeden Fall hier in NRW immer an der Leine sein und auch einen Maulkorb tragen. Es sei denn, du hättest in Schleswig eine Befreiung.

Es kann tatsächlich sein, dass der Vermieter dir mit diesem Hund den Zutritt in das Haus verbieten kann. Obwohl eine Hundehaltung grundsätzlich erst einmal nicht verboten werden kann (nur mit guten Gründen), so kann ein Vermieter (zumindest in NRW) einen Listenhund einfach nur deshalb verbieten, weil es ein Listenhund ist. Ob dies für Besuchshunde gilt, weiß ich nicht sicher, aber wäre vorstellbar.

Wenn du in Schleswig gemeldet bist, musst du ja aber eine Sachkundeprüfung ablegen, die solltest du natürlich immer mit dir führen.

Hallo,

zuerst mal um deine Frage zu beantworten…

der Vermieter kann weder dich, deinen Hund noch deine Mutter rausschmeißen wenn du nur zu Besuch bist. Das Ordnungsamt in nrw kann dir den Hund nicht einfach so wegnehmen, allerdings kann es Bußgelder verhängen wenn du dich nicht an die örtlichen Richtlinien hältst.

du solltest allerdings so schnell wie möglich den Hund in deiner zuständigen Verbandsgemeinde anmelden.

Die Sachkundeprüfung solltest du auch so schnell wie möglich ablegen.
empfehlen kann ich dir auch die Begleithunde Prüfung.

melde dich doch beim ADRK an. Die stehen dir bei allen Fragen zur Verfügung, kosten nicht viel Beitrag und informieren regelmäßig in ihrer Fachzeitschrift über gesetzliche Änderungen.

Habt ihr denn die Erlaubnis zur Hundehaltung?

(Relevant ist aber das Ortsrecht)

Wenn du in SH gemeldet bist und nicht in NRW wohnst und nur zu Besuch bist, dann ist doch alles OK