Hund von Bekannten geschenkt bekommen - Nun will der ehemalige Welpenverkäufer Geld für den kleinen

15 Antworten

euer bekannter hatte kein recht euch den hund zu schenken. ihr habt kein recht den hund zu behalten. ihr müsst nichts zahlen. ich würde euch raten mit dem verkäufer kontakt aufzunehmen, ihm die geschichte zu erzählen und zum wohle des hundes einen eventuell vergünstigen preis zu zahlen.

ModelD  20.08.2010, 12:58

hä? woher willst du das wissen? ich hab hier noch kein wort von einem vertrag gehört also woher willst du wissen das er kein recht hatte den hund zu verschenken?

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phoenixsphinx  20.08.2010, 13:03
@ModelD

Model: Ich gehe davon aus der Hund wurde unter EV gekauft, deswegen geht das Eigentum erst vollständig auf den Erstkäufer über wenn er den Kaufpreis zahlt.

ABER: Es ist egal was zwischen diesen beiden Patrteien lief da die Fragestellerin gutgläubig das Eigentumerworben hat von einem Nichtberechtigten und dies eine Sonderlösung des Gesetzgebers für siólche Fehler ist.

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phoenixsphinx  20.08.2010, 13:01

Er hatte vielleicht kein Recht jedoch gibt es im deutschen Recht den Schutz des gutgläubigen. Und Zwar gutgläubiger Erwerb vom nichtberechtigten gem. §§929,932,935 BGB

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ModelD  20.08.2010, 13:11
@phoenixsphinx

ja aber gehen wir davon aus ich stehle etwas un verschenke es weiter ist der beschenkte in dem fall auch ein gutgläubiger hat aber keinen anspruch auf die sache da sie gestolen ist und dem eigentüber zurückgegeben werden muss.

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phoenixsphinx  20.08.2010, 13:14
@ModelD

Sicher aber es liegt in der Hand des Verkäufers einen Diebstahl nachzuweisen. Wenn er natürlich keine Anzeige wegen gestohlenem Welpen gemacht hatte wird er das nicht zugesprochen bekommen.

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Zitat: "ich denke wir reden aneinander vorbei da ich die sache als züchter betrachte. für mich wäre das ganz klar. wenn ich tiere abgeben gibt es immer einen vertrag "Vertrag zur Übernahme der Halterschaft eines Tieres (kein Kaufvertrag im Sinne des § 433 BGB)" wie ihn auch die tierheime verwenden. darin wird ganz klar erklärt das das tier immer noch mein eigentum ist und man nur die halterschafft übernimmt. das tier darf dann auch nicht verschenkt werden und wäre das der fall bin ich jederzeit berechtigt das tier zurück zuholen da es ja immernoch mein eigentum ist. wäre das in dem fall der fall hätte die fragende schlechte Karten."

ModelD, hier irrst du gewaltig: Solche Verträge sind, rein rechtlich gesehen, weder von Züchtern noch von den TS-Orgas in diesem Teil gültig, denn sobald man einen Geldwert für einen Gegenstand erhält, der nicht ausdrücklich als MIETE o.ä. deklariert ist (und welcher Welpenkäufer würde wohl seinen Hund nur mieten und das auch noch unterschreiben?), ist es ein gültiger Kaufvertrag, egal wie man den Vertrag tituliert. Deshalb ist es im Ernstfall auch für Orgas außerordentlich schwierig, einen Hund gegen den Willen des Eigentümers (denn das ist er und nicht nur Besitzer) wegzuholen. Wir hatten solch einen Fall in unserer Orgas. Und mit dem, was ich an Eigentum habe, kann ich machen, was ich will (im Prinzip zumindest, wenn es nicht geltendem Reeht oder irgend welchen geltenden Gesetzen - hier z.B. Tierschutzgesetz - widerspricht). Lediglich den eigentumsvorbehalt wegen (noch) Nichtbezahlung gibt es, der würde hier - sofern ein nachweisbarer Vertrag vorliegt, allerdings gelten.

Also:

Da der hund an euch geschenkt wurde und ihr ihn auch im Besitz habt liegt die Eigentumsvermutung bei euch.

Wenn der Hund noch nicht bezahlt wurde dann ist das wohl im Übelsten fall nun eure Aufgabe. Ihr müsst erst mal zahlen könntet aber von einem Anwalt prüfen lassen ob ihr den Kaufpreis von dem der ihn euch schenkte zurückerstattet bekommt.

Ihr habt ihn ja eigentlich Lastenfrei erworben und in dem Sinne auch gutgläubig wart das er lastenfrei sei.

Damit könnte es dazu kommen das ihr den preis nicht zahlen müsst wenn es durchgeht und sich der Welpenverkäufer an den erstkäufer halten muss um sein Geld zu bekommen.

ModelD  20.08.2010, 13:02

das mit dem eigentumsrecht stimmt schon aber zahlen müssen sie nicht sie haben nie einen vertrag mit dem verkäufer ausgehandelt wenn überhaupt dann besteht ein vertrag zwischen schenkendem und verkäufer und das geht die hier fragende person garnix an. wenn ich was kaufe und dann weiter verschenke muss dennoch ich den gegenstand bezahlen und nicht der beschenkte.

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phoenixsphinx  20.08.2010, 13:12
@ModelD

Was ich in meinen Anderen Kommentaren auch schon so gesagt habe. Mein Kommentar muss ich zugeben hat jedoch wichtige Punkte Übersprungen. Hier also die Komplette aushandelung des Falls:

Verkäufer V, Käufer K und die Fragestellerin F.

Ich gehen bei dem Verhältnis: V-K von einem Kauf unter Eigentumsvorbehalt aus. Das Heisst K Würde erst Eigentum erhalten wenn er den Kaufpreiszahlt. Er ist mithin nur Besitzer und nicht Eigentümer.

Im verhältnis K-F dann folgender maßen:

Eigentumserwerb gem. §929 scheitert an der Nichtberechtigung des K. Er ist nur BEsitzer und darf den Hund nicht verschenken da er zu keiner Zeit Erlaubnis des Eigetnürmers (V) hatte. Auch die Konkludente Erlaubnis des V indem er das geld nun von der F will ist ausgeschlossen da er nicht der Schenkung zustimmt sondern einen Kaufvertrag ausführen will. Somit ist der Eigentumserwerb aus §929 ausgeschlossen.

Nun kann die F vom K jedoch das Eigentum gem. §§929,932,935 Erwerben. GUTGLÄUBIGER ERWERB VOM NICHTBerECHTIGTEN.

Die Vorraussetzungen sind auch alle Erfüllt wodurch die F mithin das Eigentumerworben hat.

WAS man hier diskutieren muss ob sie Lastenfrei Erworben hat. Geht man von einen Kauf unter Eigentumsvorbhalt aus ist der hund nicht Lastenfrei erworben. Es Lastet das Anwartschaftsrecht des K auf dem Hund der F.

Damit muss sich der V jedoch an K halten da die F gutgläubig LAstenfrei erworben hat.

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ModelD  20.08.2010, 13:32
@phoenixsphinx

ich denke wir reden aneinander vorbei da ich die sache als züchter betrachte. für mich wäre das ganz klar. wenn ich tiere abgeben gibt es immer einen vertrag "Vertrag zur Übernahme der Halterschaft eines Tieres (kein Kaufvertrag im Sinne des § 433 BGB)" wie ihn auch die tierheime verwenden. darin wird ganz klar erklärt das das tier immer noch mein eigentum ist und man nur die halterschafft übernimmt. das tier darf dann auch nicht verschenkt werden und wäre das der fall bin ich jederzeit berechtigt das tier zurück zuholen da es ja immernoch mein eigentum ist. wäre das in dem fall der fall hätte die fragende schlechte karten.

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phoenixsphinx  20.08.2010, 14:02
@ModelD

Nein du verstehst die rechltiche Lage nicht.

In der Beziehung: Du und Käufer stimmt das so auch. Aber das gilt nicht für den Gutgläubigen erwerb des Tieres durch einen Dritten. Da is es egal was du und der Käufer unter sich ausgemacht haben da der Dritte dies gutglaübig nicht wusste.

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Wenn du davon ausgehen konntest, dass der Hund deinem Bekannten gehörte, fällt das unter "gutgläubigen Erwerb". Das Vertragsverhältnis zwischen eurem Bekannten und dem Welpenverkäufer geht euch dann nichts mehr an. Euer Bekannter schuldet also weiterhin dem Verkäufer den Kaufpreis. Allerdings wäre es tatsächlich äußerst hilfreich, dass ihr beweisen könnt, dass er euch den Hund geschenkt hat. Ansosnten müsst ihr euch evtl. damit auseinandersetzen, dass irgendwer meint, euch als "Hundesitter" beschäftigt zu haben und den Hund herausfordert. In diesem Fall muss euch dieser Jemand aber erst einmal verklagen. Bei diesen windigen Verhältnissen würde ich mal davon ausgehen, dass da niemand was mit dem Rechtssystem zu tun haben will. Also aussitzen und nicht bange machen lassen. Der Hund wurde euch geschenkt ist euer und ihr schuldet niemandem etwas.

phoenixsphinx  20.08.2010, 13:01

Sehr gute Antwort! Endlich jemand der das Abstraktionsprinzip beachtet!

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also um das der "Verkäufer" geld verlange kann muss es erstmal einen vertrag geben. ohne vertrag kein geld.

wenn es einen vertrag gibt ist in diesem auch festgehalten wer das eigentumsrecht hat. gibt es keinen vertrag ist der besitzer solange der eigentümer bis jemand anderse in dem fall der verkäufer nachgewiesen hat das es sein eigentum ist.

wenn es ein vertrag gibt und dieser als kauffertrag deklariert wird ist der hund automatisch eigentum der käufers egal was im vertrag steht da man mit kauf einer sache das eigentum an ihr gewinnt.

ist es je doch ein vertrag zur halterschafft eines tieres ist das eigentums recht noch immer beim verkäufer und dieser kann bei vertragsbruch die halterschafft wieder an sich nehmen.

phoenixsphinx  20.08.2010, 13:00

Eigentümer ist nach §929 jener welchem die Sache Übergeben und Übereignet wurde nicht wer gekauft hat.

Vertragsrecht und dinngliche Rechtsgeschäfte sind ZWINGEND im Deutschen Recht zu trennen.

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ModelD  20.08.2010, 13:08
@phoenixsphinx

genau das ist doch hier aber nicht nachgewiesen. ;-) im härte fall könnte man auch sagen der hund wurde gestohlen aber dazu müsste verkäufer erst nachweißen das es auch sein hund ist.

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phoenixsphinx  20.08.2010, 13:13
@ModelD

Den Beweis nach §935 das der Hund abhandengekommen ist wird er schwerlich führen können.

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ModelD  20.08.2010, 13:23
@phoenixsphinx

das heißt ja jeder könnte einfach so nen hund klaun und kommt mit hoher warscheinlichkeit ungestraft davon?

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phoenixsphinx  20.08.2010, 13:34
@ModelD

Der Beweis ist einfach beim Gericht schwer zu führen. Das ist alles was ich damit meine. Wenn er zum beispiel Monatelang keine Anzeige wegen Diebstahl geschalten hat spricht das nicht für einen Diebstahl des Welpen. Auch wenn nie Zettel aushingen zum Beispiel das ein Welpe gesucht wird oder bei örtlichen Tiervereinen angerufen wurde ob ein Welpe abgegebn wurde.

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