Hitlergruß?

2 Antworten

„Das Strafgesetzbuch [StGB] stellt den Hitlergruß in all seinen Varianten zweifach unter Strafe. Zunächst macht sich gemäß § 86a Absatz 1 und 2 StGB strafbar, wer unter anderem nationalsozialistische Kennzeichen wie Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen verwendet. Eine solche Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Daneben macht sich der Verwender des Hitlergrußes häufig auch gemäß § 130 StGB wegen Volksverhetzung strafbar. Diese Tat wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

-Quelle: juraforum.de

Kannst ihn natürlich anzeigen, aber ist die Frage ob du Erfolg hast, wenn es keinen Beweis gibt.


Rheinflip  15.01.2023, 23:21

Die Aussage ist der Beweis

verreisterNutzer  15.01.2023, 23:23
@Rheinflip

Nur blöd, wenn er es abstreitet, dann steht Aussage gegen Aussage und nichts passiert. Da bräuchte man schon einen Zeugen mehr dass das klappt

Nazis kann man sowieso nur vertrauen, wenn es um das schlechteste überhaupt geht. Ich vertraue den Nazis im Punkt Mord, Terror, Volksverhetzung und Krieg immer.

Das zeigen des Hitlergruß in der Öffentlichkeit ist strafbar. Du kannst dir überlegen, ob Du eine Anzeige machen möchtest


lareinax 
Beitragsersteller
 15.01.2023, 23:07

Wir das dann auch so ernst genommen, da ich keinerlei Beweise habe ?

Rheinflip  15.01.2023, 23:09
@lareinax

das kann ich dir nicht sagen, das hängt ganz von der Polizei ab

lareinax 
Beitragsersteller
 15.01.2023, 23:10
@Krader303702

Okay, also denkt ihr ich sollte abwarten und mir irgendwie ein Beweis besorgen?

Rheinflip  15.01.2023, 23:21
@lareinax

deine Aussage ist einmal der wichtigste Beweis. der kann mit Fotos belegt werden

lareinax 
Beitragsersteller
 15.01.2023, 23:23
@Krader303702

Er bewegt sich bereits in Nazikreisen, gehört der NSP an.