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verreisterNutzer

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lareinax
15.01.2023, 23:04
Hitlergruß?

Hallo, es gibt hier bei uns einen der der Partei NSP angehört. Er ist hier auch schon aufgefallen, und Flyer wurden bereits an alle in der Umgebung verteilt. Gestern hab ich beobachtet wie er ein ganzes Stück auf dem Heimweg den hitlergruß machte. Habe es leider nicht geschafft ein Video zu machen. An sich wäre mir das egal aber da hier viele Ausländer wohnen kann man solchen Menschen nicht vertrauen

...zum Beitrag
Antwort
von verreisterNutzer
15.01.2023, 23:07

„Das Strafgesetzbuch [StGB] stellt den Hitlergruß in all seinen Varianten zweifach unter Strafe. Zunächst macht sich gemäß § 86a Absatz 1 und 2 StGB strafbar, wer unter anderem nationalsozialistische Kennzeichen wie Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen verwendet. Eine solche Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Daneben macht sich der Verwender des Hitlergrußes häufig auch gemäß § 130 StGB wegen Volksverhetzung strafbar. Diese Tat wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

-Quelle: juraforum.de

Kannst ihn natürlich anzeigen, aber ist die Frage ob du Erfolg hast, wenn es keinen Beweis gibt.

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