Hilfe zum Lebensunterhalt bei Aufnahme des Enkelkindes?

7 Antworten

Das ist ja praktisch eine Pflegschaft. Wenn du aus dieser Pflegschaft rechtliche Ansprüche für dich und das Kind geltend machen möchtest, dann musst du die Pflegschaft offiziell machen. Das geht nur über das Jugendamt.

Wenn du es inoffiziell oder wie du es nennst "familienintern" lassen möchtest, dann ist weiterhin deine Tochter verantwortlich und muss sich um Unterhaltsvorschuss, bzw. um die Unterhaltssicherung deiner Enkelin kümmern. Sozialleistungen für das Kind, müsste sie dann beantragen, wobei das dann natürlich rechtlich problematisch werden könnte, wenn das Kind eigentlich nicht in ihrem Haushalt lebt. Das würde ich nicht empfehlen, sondern der Weg über das Jugendamt, dürfte das Beste sein.

silly1602 
Fragesteller
 24.08.2021, 14:54

ich möchte ja keine rechtlichen Ansprüche geltend machen und auch meiner Tochter keine Rechte absprechen-

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HaudeginAlexa  24.08.2021, 14:57
@silly1602

Ich verstehe was du meinst, aber wenn du Sozialleistungen für das Kind beantragen möchtest, dann musst du ja rechtliche Ansprüche geltend machen.

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Da werdet ihr nicht um das JA herum kommen.

Verstehe aber auch das Problem nicht, wieso das JA nicht einbezogen werden sollte. Ach wenn man immer mal wieder hört, dass da Kinder aus der Familie genommen werden oder noch schlimmerer Storys, so sind das Fälle wo entweder vorab alle anderen Hilfen versagten oder so gravierende Umstände herrschten, dass das Kind in Lebensgefahr war. Prinzipiell ist das JA immer daran interessiert, Familien in Takt zu lassen.

... es wird Familienbeihilfe über das Kind bezogen? Das wäre einmal der erste Teil der dir als Obsorgenden zusteht.

Der zweite Teil kommt von den leiblichen Eltern: Der Kindesunterhalt

Wenn du auf den Unterhalt deiner Tochter verzichten möchtest, dann bleibt nur noch der Unterhalt des Leiblichen Vaters. - Warum zahlt der keinen? Das ist keine Sache zwischen ihm und seiner Ex (deiner Tochter) - er schuldet den Unterhalt seinem 12-Jährigen Kind.. da kann er nichts machen, das ist seine Verpflichtung.

Fordere den Unterhalt von ihm ein - so gut es möglich ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Student der Rechtswissenschaften
silly1602 
Fragesteller
 24.08.2021, 14:49

Es wird momentan gar nichts bezogen, der Vater hat seit Jahren keinen Job und hat deshalb auch noch nie Unterhalt gezahlt. Und die Mutter in Ausbildung hat auch kein Geld, sie bekommt selbst nur aufstockendes ALGII

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Ihr habt ja schon die korrekte Antworten vom Jobcenter oder Sozialamt bekommen, ohne das Jugendamt läuft da nichts.

Dann müsst ihr halt auf finanzielle Unterstützung verzichten, wenn ihr das Jugendamt nicht ins Boot holen wollt, so sind nun einmal die gesetzlichen Vorschriften.

Ich hoffe einmal für deine Tochter dass das mit dem Kind geregelt ist, nicht das es noch bei der Mutter gemeldet ist und sie zu Unrecht Leistungen für das Kind bezieht.

Kann deine Tochter nicht Unterhalt beantragen und auch vom Vater einklagen unc es euch dann einfach „unter euch“ weitergeben?

silly1602 
Fragesteller
 24.08.2021, 14:37

der Vater hat weder Job noch Geld. Kann sie denn Unterhaltsvorschuss beantragen wenn das Kind nicht in ihrem Haushalt lebt?

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Repwf  24.08.2021, 14:41
@silly1602

Weiß ich nicht - war nur so ein spontaner Gedanke…

Ist die kleine denn bei euch gemeldet? Bzw wenn ja, muss das?

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silly1602 
Fragesteller
 24.08.2021, 14:43
@Repwf

ja, sie ist bei uns gemeldet. Das muss sein weil sie ja hier zur Schule geht

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