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1 Antwort

Beim Schema geht es um ein Strafverfahren gegen Jugendliche. Zuerst wird etwas zur Anzeige gebracht (also zB eine Straftat eines Jugendlichen). Danach würde ich sagen das Staatsanwaltschaft, Jugendstaatsanwalt und die Polizei zsm ermitteln ob ein Straftatbestand besteht und ob der Jugendliche überhaupt zur Verantwortung gezogen werden kann. Sie arbeiten zsm un können dann das Verfahren einstellen (6) oder es vor ein Jugendgericht bringen (5). Das Gericht ist speziell besetzt, zB mit den Eltern (13). Dann kommt es zu einem Urteil

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung