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3 Antworten

wenn der mit 18 an den mit 14 was nacktes schickt, ist es eine Straftat, weil jugendgefährdend , andersherum, da wird es je nach Verlauf ein Gericht eine Antwort finden, wenn die Behörden da überhaupt Kenntnis erhalten sollten....

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – es gibt wahrlich nicht viel, was ich nicht probiert habe

Eigentlich nicht aber wenn. Sie es beide wollen kann ihnen eigentlich keiner was anhaben