Hey Leute, bin heute durch meine praktische Prüfung beim Motorrad gefallen, weil ich das Motorrad bei die Gefahrenbremsung abgewürgt habe. Geht das?

8 Antworten

Grundfahraufgaben für die Prüfung:
Abbremsen

Der Bewerber hat das Kraftrad unter gleichzeitiger Benutzung beider Bremsen mit höchstmöglicher Verzögerung aus einer Geschwindigkeit von ca. 50 km/h zum Stillstand zu bringen, ohne dass das Kraftrad dabei wesentlich von der Fahrlinie abweicht.

Fehlerbewertung:
— Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit 
— Nichterreichen der notwendigen Verzögerung. 
— Benutzung nur eines Bremshebels
(gilt nicht für kombinierte Brems-Systeme, bei denen mit einem einzigen Bremshebel die volle Bremswirkung aller Bremsen erreicht werden kann)
— Wesentliches Abweichen von der Fahrlinie 
— Abwürgen des Motors

Höchstens drei Grundfahraufgaben dürfen je einmal wiederholt werden. Das liegt im ermessen des Prüfers . 
Die praktische Prüfung ist nicht bestanden, wenn der Bewerber  auch bei der Wiederholung eine Grundfahraufgabe nicht fehlerfrei ausführt,  den Verkehr ungenügend beobachtet und es dadurch zu einer Gefährdung kommt, eine Person, ein Fahrzeug oder einen anderen Gegenstand (Leitkegel ausgenommen) anfährt oder stürzt. 

Also mit Recht durchgefallen wen man das nicht beherrscht .

http://www.f-9.de/grundfahraufgaben_0.htm

http://www.fahrtipps.de/motorrad/abbremsen.php

Ja, geht es. 



Die Fehlerbewertung zur Grundfahraufgabe lautet:

- Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit
- Kein schlagartiges Betätigen der Betriebsbremse
- Nichterreichen der notwendigen Verzögerung
- Wesentliches Abweichen von der Fahrlinie durch fehlerhaftes Lenken
- Abwürgen des Motors


Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule

Hallo.

Das ist  mir bei der damaligen Klasse 1 auch passiert, aber es gab noch keine Funkhelme.

Ich hab dann behauptet das Motorrad wäre von selbst ausgegangen.
Ich sollte dann zum Ausgangspunkt zurückfahren. Mir wurde die Bescheinigung ausgehändigt.

Mit Gruß

Bley 1914

hast du die Aufgabe wiederholen dürfen?
Ich glaub man darf 3 von den Aufgaben je einmal wiederholen.
Wenn du ihn 2 mal abgewürgt hast, ist es meiner Meinung nach berechtigt, weil das heißt du hast du Kupplung nicht gezogen, und das gehört eben dazu...
Wenn du schon 3 andere wiederholt hast, dann heißt das, das du insgesamt noch nicht die nötige Kontrolle hast, die es braucht.

Wie auch immer, nimm noch zwei Fahrstunden und übe, übe, übe. Das rettet dir am Ende den Arsch im Verkehr ;)

Ja weil du nicht in der Lage bist die Kupplung zu ziehen.
Alles berechtigt! !