Herrenhäuser und Burgen in der Öffentlichkeit ein muss?

3 Antworten

Nein, muss man nicht. Es sei denn, es wurde grundbuchmäßig sowas verankert.

Nein, muss man nicht. Man muss allerdings dafür sorgen, dass das Gebäude keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, zum Beispiel durch herabfallende Teile. Ebenfalls bist du als Eigentümer zur Instandhaltung des Gebäudes verpflichtet, sofern es unter Denkmalschutz steht.

Die Instandhaltung solcher Immobilien ist extrem kostenintensiv! Umso mehr, wenn sie überhaupt erst mal in Ordnung gebracht werden müssen. Und um diese Kosten zu finanzieren, kann es durchaus eine ganz gute Idee sein, solche Gebäude gegen Eintritt zumindest teilweise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Aber verpflichtet bist du dazu nicht.

Hallo Animehunter100,

selbstverständlich nicht.

Oder möchtest du, dass irgendwelche fremden Leute bei dir durch die Wohnung laufen?

Viel Erfolg!

Karliemeinname