Heirat zwischen einem Adeligen und einem normalen Menschen (Namensrecht)?

3 Antworten

Hi,

seit dem Ende des 1. Weltkrieges gibt es keine richtigen Adelstitel mehr. Man kann den Titel führen, aber er hat keine Bedeutung.

Früher nahm die Frau immer den Namen des Mannes an.

Heute gibt es da viele Möglichkeiten:

  • man kann einen gemeinsamen Ehenamen wählen: also entweder beide Müller oder beide von Thal
  • man kann aber auch einen Doppelnamen wählen
  • allerdings darf nur einer der beiden Partner*innen das tun, während der andere Partner seinen Namen behält (bspw. Frau von Thal und Herr von Thal-Müller)
  • Dieser Name wird dann der "Familienname", mit dem alle Kinder, die aus der Ehe entstehen, benannt werden (z.B. Paul von Thal)
  • Die Reihenfolge des Doppelnamens kann frei gewählt werden (von Thal-Müller oder Müller-von Thal)
  • Es ist leider nicht möglich, dass beide Ehepartner*innen gemeinsam einen Doppelnamen tragen (also z.B. beide von Thal-Müller heißen)
  • hat eine der Personen schon einen Doppelnamen, dürfen nicht drei Namen verbunden werden (wenn z.B. Herr von Thal-Müller sich trennt und einen Herrn Mayer heiratet, darf er nicht von Thal-Müller-Mayer heißen, sondern entweder er bleibt von Thal-Müller (der "angeheiratete" Name darf nicht vom Ehepartner übernommen werden oder Familienname werden), oder er übernimmt den Namen vom Partner und wird Müller-Mayer)

LG

Es gibt heute in Deutschland keine Adeligen.

Wie die Person heißt, wenn ein Adeliger und ein nicht Adeliger heiraten, entscheiden in der heutigen Zeit die Ehefrau, sowohl der Ehemann. Meistens nimmt man den Namen des Mannes an

Das können sich beide aussuchen

entweder beide ‚von thal‘, oder beide ‚müller‘

es kann aber auch einer oder beide einem Doppel Namen wählen... es kann aber auch jeder seinen namen behalten

im Kaiserreich hat SIE den Namen vom Mann angenommen.