Namensrecht - Welchen Namen erhalten die angeheirateten Kinder?

9 Antworten

Hallo, hier sollte mal einiges ins rechte Licht gerückt werden. Die ganzen Beiträge sind geprägt von Halbwahrheiten und falschen Aussagen, die auf Halbwissen oder Unwissenheit zurückzuführen sind.

1. Heiraten zwei Personen, bei denen ein Ehepartner nicht Elternteil vorhandener Kinder ist, so hat eine Ehenamensbestimmung auf diese Kinder vorerst keine Auswirkung. Heiraten also Frau Müller und Herr Schmidt und bestimmen als Ehenamen Schmid,  bleiben die kleinen Müller erstmal kleine Müller. Die Frau Müller kann bei der Ehenamensbestimmung weiterhin erklären, dass Ihr Geburtsname dem Ehenamen vorangestellt (Müller-Schmid) oder angehängt (Schmidt-Müller) wird. Nur Sie führt dann den Doppelnamen. Gemeinsame Kinder und der Ehemann heißen Schmid.

Die anderen Kinder (die kleinen Müller) können den Ehenamen Schmid erhalten, wenn die Voraussetzungen des § 1618 BGB (sog. Einbenennung) erfüllt sind.

Erst hier stellt sich die Frage, ob der Kindsvater gemeinsam mit der Mutter das Sorgerecht ausübt, oder nur die Mutter. Bei gemeinsamer Sorge muss der Kindsvater der Einbenennung zustimmen.

2. Bei diesem namensrechtlichen Vorgang hat eine Adoption schlichtweg nichts zu suchen, da diese andere Rechtsfolgen auslösen würde, die dem bloßen Willen der Namensgleichheit in der neuen Ehe zuwiderlaufen würden.

Der Nachname der Frau hat nichts mit dem Nachnamen der Kinder zu tun.

Wenn sie jetzt Schmidt heißen will, dann halt nur Schmidt. Wenn sie Müller will dann halt Müller. Wenn sie den Doppelnamen will dann halt der Doppelname.

Aber der Kinderlose Ehegatte kann genauso auch seinen Nachnamen ändern, damit auch nicht soviel "durcheinander" ist.

Es gibt aber auch die Möglichkeit den Namen der Kinder umändern zu lassen aber nur mit Einwilligung des/ der Vater der Kinder.

Dadurch ist er aber nicht von seiner Unterhaltszahlungen befreit. Die bleibt trotzdem weiterhin bestehen. Genauso auch das Besuchsrecht usw......

lg

Ja...die Kinder heißen weiterhin Müller, das hat nichts mit der Heirat zu tun.

Wenn die Kinder adoptiert werden, übernehmen sie den Namen des neuen Vaters.

Der Vater kann auch den Familiennamen der Kinder annehmen, das vereinfacht einiges.

Wenn die kinder den Namen des Mannes übernehmen sollen, bedarf es der schriftlichen Einwilligung der Kinder.

Es können aber auch alle den Geburts-Namen der Mutter annehmen, dann kann man auch bei den Kindern eine Namensangleichung machen lassen, dies geht auch ohne Einwilligung.

LG Pummelweib :-)

Wenn die Kinder adoptiert werden, übernehmen sie den Namen des neuen Vaters.

Eine Adoption ist bei einer "Namensgebung" nicht nötig!

Somit ist Deine Antwort leider nicht richtig!

Namensgebungen finden bei einer erneuten Heirat der Mutter sehr häufig statt und haben absolut nichts mit einer Adoption zu tun!

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@auchmama

Ich habe nicht geschrieben, das eine Adoption zur Namensgebung nötig ist, bitte richtig lesen!

Ich habe das selbst mit der Namensänderung durch, also weiß ich wie es gehandhabt wird!

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@Pummelweib

Und warum schreibst Du dann:

Wenn die Kinder adoptiert werden, übernehmen sie den Namen des neuen Vaters.

Und von welcher schriftlichen Einwilligung "minderjähriger" Kinder sprichst Du denn hier?

Wenn die kinder den Namen des Mannes übernehmen sollen, bedarf es der schriftlichen Einwilligung der Kinder.

Wenn Du das tatsächlich selber durch hast, was sollen dann die Hinweise?

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@auchmama

Wenn ich schreibe, das ich es selber durch hast, dann ist das so, dann musst du es nicht in Frage stellen!!!

Ich sage doch richtig lesen!!!

Wenn der neue Vater sie adoptiert, muss der leibliche Vater zugestimmt haben, sonst kann keine Adoption statt finden.

Die kinder müssen bei Minderjährigkeit nie eine schriftliche Einwilligung geben, können sie ja gar nicht.

Es kommt immer darauf an, wie es sich genau verhält und wie siech die leiblichen Eltern einigen, deshalb die Hinweise.

Nicht immer gleich jemanden angreifen, wir sind alle nur hier um zu helfen!

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@auchmama

Es können aber auch alle den Geburts-Namen der Mutter annehmen, dann kann man auch bei den Kindern eine Namensangleichung machen lassen, dies geht auch ohne Einwilligung.

Ach ja "ohne Einwilligung" - Kunststück, sie tragen ja bereits den Mädchennamen der Mutter. Wer sollte denn da auch noch einwilligen müssen? ^^

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@auchmama

Oh weh...entschuldige das ich auch nur ein Mensch bin mit Fehlern, meinte natürlich den Vater, kann mich auch mal verschreiben ( das sollte aber logisch sein und jeder vernünftige Mensch kommt selbst darauf)...wer ohne Fehler ist, der werfe den 1. Stein...gut das du unfehlbar bist und ´jetzt endlich etwas in den Krümeln gefunden hast *kopfschüttel*.

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@auchmama

Wenn der neue Vater sie adoptiert, muss der leibliche Vater zugestimmt haben, sonst kann keine Adoption statt finden.

Es geht hier NUR um eine einfache Namensgebung und um KEINE Adoption!

Und wenn der "alte" Vater gegen eine Namensgebung ist, wird das Familiengericht notfalls eingeschaltet und befindet zum Wohl der Kinder!

Übrigens habe ich das Spielchen auch durch und spreche ebenfalls aus Erfahrung! Ob das innerhalb Deutschland unterschiedlich sein könnte, das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen!

Mein Lesenverstehen funktioniert übrigens bestens ;-)

Und bitte werde jetzt nicht gleich theatralisch, wenn jemand Deine definitiv unübersichtliche Antwort ins rechte Licht rückt!

Ebenfalls kopfschüttel


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@auchmama

Da wir alle hier nur helfen wollen, ist so ein Angriff deinerseits unmöglich, wenn man nichts findet, dann sucht man in den Krümeln, das ist unnötig. Da werde ich keineswegs theatralisch.

Ich habe das mit der Adoption nur geschrieben, weil du meinen Zusammenhang auseinander gerissen hast. Anscheinen funktioniert dein Lesensverhalten eben nicht, sonst würdest du nicht dauernd neu in den Krümeln suchen und etwas rein interpretieren, was da so nicht steht.

Der Vater muss nicht zustimmen, deshalb macht man ja eine Namensänderung. Bei einer Adoption geht es ohne einer Zustimmung nicht.

Meine Antwort ist keinesfalls unübersichtlich, sondern man muss es nur richtig lesen.

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@Pummelweib

Der Vater muss nicht zustimmen, deshalb macht man ja eine Namensänderung. Bei einer Adoption geht es ohne einer Zustimmung nicht.

Sorry, aber schon wieder falsch!

Bei einer "Namensgebung" MUSS der leibliche Vater ebenfalls zustimmen! Und von einer Adoption ist hier nach wie vor nicht die Rede!

Stimmt der leibliche Vater einer Namensgebung NICHT zu, dann entscheidet das Familiengericht zum "Wohle der Kinder" und das Urteil wird meistens zu GUNSTEN der Namensgebung ausfallen, weil das Dazugehörigkeitsgefühl, durch einen einheitlichen Familiennamen, im Vordergrund steht!

Lies doch bitte nochmals die Frage und nur Deine Antwort und stell Dir vor, Du bist der unwissende Fragesteller. Wenn man sich alles selber denken kann, braucht man doch keine Frage zu stellen!

Ich habe das mit der Adoption nur geschrieben, weil du meinen Zusammenhang auseinander gerissen hast.

Irrtum, die Adoption steht bereits in Deiner Antwort! Außerdem kann jeder nachlesen, wer hier wann was geschrieben hat. Es macht also wenig Sinn, jetzt hier die Aussagen zu verdrehen, sich angegriffen zu fühlen oder persönlich zu werden. Derzeit reitest Du Dich nur weiter in Widersprüche, die dem Fragesteller absolut nicht weiter helfen!

Einen schönen Tag ;-)

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@auchmama

Da liegst du aber verkehrt, gerade bei einer Namensgebung muss der Vater nicht zustimmen, aber bei einer Adoption, denn genau das habe ich gemacht.

Bei uns ging es über das Standesamt, dazu braucht man kein Familiengericht, hatte ich aber schon geschrieben.

Ich weiß genau was ich schreibe und verdrehe hier gar nichts, die einzige die hier was verdreht bist du. Ich habe dich weder angegriffen bin persönlich geworden, ich habe mich nur gewehrt.

Jeder sollte immer einen Anwalt konsultieren und bei der jeweiligen Gemeinde/Standesamt nachfragen.

-ohne Worte-

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@Pummelweib

Um das Ganze jetzt mal zum Abschluss zu bringen, lies bitte einfach hier:

Dazu ist es bei Kindern, die während Bestehen einer Ehe geboren wurden, erforderlich, dass der andere Elternteil der Einbenennung in öffentlich beglaubigter Form zustimmt, wenn das Kind seinen Familiennamen trägt oder beiden Elternteilen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Kann die Zustimmung des anderen Elternteils nicht beigebracht werden, kann diese unter Umständen durch das Familiengericht (Amtsgericht) ersetzt werden. Weiteres erfragen Sie bitte bei dem jeweiligen Familiengericht.

Quelle: http://www.nuernberg.de/internet/standesamt/namenserklaerung_kinder.html

Hier hast Du es schriftlich! Und das wird deutschlandweit einheitlich gehandhabt!

aber bei einer Adoption, denn genau das habe ich gemacht.

Nochmal, es geht hier um eine Namensgebung und um KEINE Adoption!

Und die Zustimmung ist und bleibt auch bei einer Namensgebung erforderlich. Wird diese verweigert, unterstützt das Familiengericht "zum Wohle des Kindes"!

Jeder sollte immer einen Anwalt konsultieren

Wofür sollte denn jetzt noch der Anwalt konsultiert werden? Sorry, aber jetzt wird hier alles unübersichtlich und komplett wirr :-/

- mehr als ohne Worte und Ende der sinnlosen Diskussion! -

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@auchmama

Natürlich kann man es beim Familiengericht erfragen, ebenso bei einen Anwalt für Familienrecht, der einem behilflich ist, wenn man selbst nicht weiter kommt., aber für eine Namensänderung braucht man kein Familiengericht. Hättest du es selbst mit gemacht wüsstest du das!

Endlich mal einer Meinung, sinnlose Kommentare von dir, bezüglich auf meinen Beitrag!!!

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@Pummelweib

Endlich mal einer Meinung, sinnlose Kommentare von dir, bezüglich auf meinen Beitrag!!!

Sag mal @Pummelweib, möchtest Du mich jetzt veralbern? Wo liest Du denn bitte "eine Meinung" oder gar Zustimmung von mir auf Deine, für mich nach wie vor seltsame Antwort und inzwischen auch die Kommentare Deinerseits?!

Natürlich kann man es beim Familiengericht erfragen, ebenso bei einen Anwalt für Familienrecht, der einem behilflich ist, wenn man selbst nicht weiter kommt., 

Oder wie hier geschehen, eine Frage bei GF stellen und die korrekte Vorgehensweise im Vorfeld erfragen :-)

aber für eine Namensänderung braucht man kein Familiengericht. Hättest du es selbst mit gemacht wüsstest du das!

Selbst wenn Du diese falschen Aussagen jetzt noch 20 Mal wiederholst, werden die nicht wahrer!

Einen Anwalt braucht der FS nicht! Der kostet in diesem Fall nur unnötig Geld! Was soll also daran ein "guter Rat" sein?

Du gibst doch selber zu, dass Du "NUR" zu einer Adoption eigene Erfahrungen hast - das ist eine etwas andere Vorgehensweise und dafür braucht man sogar einen "Notar" und nicht nur einen Fachanwalt für Familienrecht! Kannste hier nach lesen, falls es Dir inzwischen entfallen sein sollte:

http://www.bnotk.de/Buergerservice/Informationen/Familie/Kinder.php

 - zweifelst aber jetzt meine eigene Erfahrung zu einer einfach Namensgebung an!? Wie kommst Du dazu? Liest Du eigentlich nicht Deine eigenen Widersprüche, aus Deinen eigenen Worten - oder was willst Du Dir hier beweisen?

Und wozu ein Familiengericht, bei einer Namensgebung nötig sein kann, kannst Du aus meiner Antwort, meinen Kommentaren und letztendlich dem gesetzten Link, in einem meiner obigen Kommentare entnehmen und doch nun hoffentlich selber erlesen! Selbst wenn Du es nicht verstehen möchtest, ändert das nichts an den Tatsachen! ^^

Für alles andere fehlen mir nun langsam wirklich die Worte und einen weiteren Kommentar, kann ich inzwischen wirklich nur noch ausgesprochen amüsiert zur Kenntnis nehmen. Tu Dir also bitte keinen Zwang an, was raus muss muss raus ;-)

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@auchmama

Du willst mich anscheinend nicht verstehen, ich habe keine Adoption, sondern eine Namensgebung durch und dafür brauchte ich kein Familiengericht.

Man braucht auch keinen Anwalt, aber wenn man sich gar nicht auskennt, kann er, ebenso wie das Familiengericht hilfreich sein.

Du solltest hier andere nicht als Lügner hin stellen, wenn du sie gar nicht kennst.

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@Pummelweib

Ach @Pummelweib - ich gebs auf! ^^

Warum bitte sollte ich andere als Lügner hinstellen? Nun werde doch bitte mal wieder sachlich!

Ich habe lediglich das zitiert, ergänzt und korrigiert, was Du selbst geschrieben hast, damit der FS den Faden nicht komplett verliert.

Lies es doch einfach selber nach, es steht doch alles da! 

Wünsche ein entspanntes Wochenende ;-)

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Die Frau würde Schmid-Müller, Schmid oder Müller heißen. Die Kinder behalten eigentlich weiter Müller, außer eine namensänderung wird gewollt und dementsprechend beantragt.

Der Namen, den ein Kind hat, bleibt ihm erst mal: Kevin Müller heißt weiterhin Kevin Müller, selbst wenn die Mutter nach der Hochzeit keinen Doppelnamen annimmt und nur Christa Schmid heißt.

Es ist allerdings auch möglich, eine Namensänderung vorzunehmen.