Heimlich fotografieren strafbar?
Schönen guten Tag alle zusammen.
Machen sich Grundschullehrer strafbar wenn sie heimlich ein Bild von einem 9 Jährigen Kind machen?
Und es dann den Eltern zugeben?
dankeschön schonmal im Voraus es wäre sehr nett mir eine genaue Info zu geben .
liebe Grüße 🌸
dazu müsste die Frage genauer sein. WARUM wurde das Bild gefertigt, das geschieht nicht "einfach so".
Angeblich soll dieses heimliche Bild als Beweis dargestellt werden trotzdem strafbar?
3 Antworten
Du musst bei einer Frage alles so darzustellen, damit sich andere ein korrektes Bild davon machen können.
Tatsächlich wäre das Bild ohne "Beweismittel" wie du auf meine Nachfrage nun einräumst, "einfach so" nicht erlaubt, nun sieht das aber durchaus anders aus. Beweismittel für Straftaten oder auch Owis darf man fertigen, wie sollte das Recht sonst funktionieren (mal sehr einfach gesagt)
Und auch hier sei gesagt, wir können nicht bestimmen ob das korrekt war, da wir den EINZELFALL (und darum geht es, um diese einzelne Situation) nicht beurteilen können, wir haben ja auch nur deine Aussage: und wie ich jetzt sogar noch lese, ist die Aussage ja gar nicht von dir, sondern nur vom Hörensagen eines Sohnes an seinen Vater (und der wird sicherlich überhaupt nicht versuchen, seinen Anteil an der Sache herunterzuspielen).
Das wird doch seinen Grund haben, oder?
Und mal ganz klar gegenüber anderen Aussagen. Es wäre "strafbar", wenn die Bilder veröffentlicht würden. Es ist insbesondere nicht "strafbar", wenn sie als notwendiges Mittel zum Nachweis für Fehlverhalten gefertigt wurden.
Anstatt hier nach den Verfehlungen der Lehrerin zu fragen sollte man sich da nicht die Frage stellen, was kann ich (für meinen Sohn) tun um die Situation zu verbessern oder um derartige Situationen in der Zukunft zu vermeiden?
Heimliche Bild und Tonaufnahmen sind in Deutschland strafbar.
Es gab schon Einzelfällen wo solche Beweismittel vor Gericht zugelassen wurden, aber das ändert nichts an der ursprünglichen gesetzeslage.
Nein, das gilt nur für Tonaufnahmen. Bildaufnahmen sind nicht strafbar (außnahme höchst persönlicher Lebensbereich)
Mein Sohn wusste nicht das die Lehrerin ein Foto gemacht hat. Dann stimmt das oder?
Das Fotografieren alleine ist im Regelfall nicht strafbar - Fälle des § 201a StGB mal außen vor gelassen.
Eine Veröffentlichung hingegen wäre nach §§ 22 und 23 KunstUrhG zu prüfen und dürfte im Regelfall verboten sein.
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.
Die Lehrerin hat am Telefon gesagt das sie ein Foto gemacht hat. Sogar Videos