Hausverbot wirksam oder unwirksam?
Ist ein Hausverbot für eine Gaststätte wirksam, wenn der Grund für das Hausverbot nicht innerhalb der Gaststätte, sondern bei der Person Zuhause stattfand, die das Hausverbot bekommen hatte?
Bei einer privaten Geburtstagsfeier gab es eine Auseinandersetzung, bei der die Besitzerin der Gaststätte hingefallen ist. Obwohl Ihr sofort geholfen wurde, hatte Sie mir per Einschreiben ein Brief zugeschickt, in dem Sie mir unterlassener Hilfeleistung vorgeworfen hatte und mir deshalb ein unbegrenztes Hausverbot für Ihre Gaststätte ausgesprochen hatte. Ist dies so zulässig?
Genauso hatte Sie mein Sohn ein Hausverbot aufgrund einer Körperverletzung ausgesprochen, obwohl dies nicht in Ihrer Gaststätte stattfand und deshalb kein Verstoß gegen Ihr Hausrecht bedeutete.
8 Antworten
1. Ist hier nicht wichtig, was der Grund ist, oder wo der Grund entstanden ist
2. Entscheidend ist, wer hat das Hausrecht und dieses kann Sie ausüben, es ist Grundstück, ihr Haus, dass sie dort was verkauft, bzw es ein Gewerbe ist, ändert daran nichts, stell dir vor du würdest Hausverbot gegen jemanden verhängen für Dein Haus - ist das selbe
Ein Hausverbot ist immer wirksam, wenn
- derjenige, der es ausgesprochen hat, das Recht dazu hat und
- derjenige, dem es ausgesprochen wird, davon auch tatsächlich Kenntnis erlangt (am besten gegen Unterschrift oder Zustellungsurkunde)
Jeder Gaststättenbesitzer kann sich aussuchen, wen er in seine Gaststätte rein läßt.🤷♂️
Ja.
Eine Gaststätte kann dir auch ohne Grund Hausverbot erteilen.
Ihre Gaststätte = ihre Regeln.
Solange kein Kontrahierungszwang besteht (bei einer Gaststätte eher unwahrscheinlich) kann sich der Inhaber seine Vertragspartner aussuchen (Grundsatz der Privatautonomie des Zivilrechts).