Das Wichtigste in Kürze:

  1. Wenden Sie sich an Ihre Sparkasse, um Ihre Karte entsperren zu lassen.
  2. Ihre Sparkasse kann Ihre Karte in der Regel sofort entsperren .
  3. Ihre PIN bleibt unverändert.
  4. Nach einer Kartensperre Ihrerseits über die Sperrhotline erhalten Sie eine neue Karte und eine neue PIN.

https://www.sparkasse.de/pk/produkte/konten-und-karten/karten/kartenservices/karte-entsperren.html

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Man muss alles angeben, es wird eine Schufa Abfrage kommen und alles kontrolliert.

Unter 18 kannst und darfst du keine Verträge abschließen.

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Nein, wieso auch?

Du zahlst nochmal den Versand und lässt es nochmal zu dir schicken.

Du hast schließlich kein Widerruf mitgeteilt.

Und die entstandenen Versandkosten zieht man Dir ab.

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Lass das mal und such dir schon mal einen neuen Arbeitgeber.

Pfleger werden überall gesucht.

Und lass den Blödsinn mit den Visitenkarten und abwerben.

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Das ist Betrug.

Weder musst du deine Daten angeben, und erst Recht keinen Link eingeben.

Die Masche ist Uralt und nennt sich Pishing.

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Darf man einen Arbeitsvertrag direkt nach Antritt fristgerecht kündigen?

Ich hatte das Arbeitsangebot angenommen und danach hat mir die Firma irgendwie ein sehr schlechtes Gefühl vermittelt. ich wurde nicht gut behandelt. Am Montag startet dieser neue Job und ich möchte ihn direkt wieder kündigen. Im Vertrag steht nur das hier:

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Der Vertrag ist auch während der Befristung ordentlich kündbar. Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit ist das Arbeitsverhältnis beidseitig mit einer Frist von 2 Wochen kündbar. Im Anschluss an die Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Soweit die Probezeit im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht ausgeschöpft wird, wird sie bei einer eventuellen Vertragsverlängerung fortgesetzt. Das Arbeitsverhältnis muss schriftlich gekündigt werden. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Im Falle eines Kündigungsausspruches durch die Arbeitgeberin ergibt sich die Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage aus 88 4 - 7, 13 Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Sie beträgt in der Regel 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit Ablauf des Monats, in dem die Arbeitnehmerin das Lebensalter vollendet, das sie zum Bezug der gesetzlichen ungekürzten Regelaltersrente berechtigt. Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung auch mit Ablauf des Monats, in dem die Arbeitnehmerin erstmals einen Anspruch auf gesetzliche Rente wegen dauerhafter und vollständiger Erwerbsminderung erwirbt. Maßgebend ist das im Bescheid des Rentenversicherungsträgers angegebene Datum. Die Arbeitnehmerin ist verpflichtet, der Gesellschaft unverzüglich den Zugang des Rentenbescheides mitzuteilen. Die Arbeitgeberin ist im Falle der Kündigung oder des Abschlusses eines Aufhebungsvertrages berechtigt, die Arbeitnehmerin bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung der Vergütung und unter Anrechnung des ihr zustehenden Urlaubes und etwaiger Mehrarbeitsstunden freizustellen.

Vertragsstrafe Nichtantritt

Nimmt die Arbeitnehmerin ihre Tätigkeit nicht vertragsgemäß auf oder beendet sie das Anstellungsverhältnis vertragswidrig, insbesondere unter Missachtung der geltenden Kündigungsfristen, verpflichtet sie sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe. Dies gilt auch für den Fall, dass die Arbeitgeberin durch schuldhaft vertragswidriges Verhalten der Arbeitnehmerin zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsvertrages veranlasst wird. Die Höhe der Vertragsstrafe entspricht der Vergütung nach $ 5 dieses Vertrages, die für den Zeitraum der jeweils einschlägigen Kündigungsfrist geschuldet ist; sie beträgt aber maximal ein Brutto-Monatsgehalt. Die Arbeitgeberin ist berechtigt, diese Vertragsstrafe von eventuell noch an die Arbeitnehmerin zu erbringenden Gehaltszahlungen einzubehalten. Die Arbeitgeberin ist zudem berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

Bekomme ich da irgendwelche Probleme oder kann ich regulär fristgerecht kündigen, wenn ich dier 14 Tage Kündigungsfrist einhalte? Kann der Arbeitgeber da irgendwie gegen mich vorgehen?

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ich wurde nicht gut behandelt.

Wieso unterschreibst du dann? Und dort gearbeitet hast du auch nicht.

Und ja, kannst du. Und wenn du nichts anderes hast, gibt es erstmal eine Sperre.

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Ich vermute fast, man will Kunden loswerden.

Statt du so ein Quatsch schreibst, bilde dich mal weiter.

Dieses Verfahren ist Gesetzliche Pflicht. Und das bekommt jeder Trottel hin, nur du nicht.

Einfach SMS Tan und fertig.

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Ja.

Eine Gaststätte kann dir auch ohne Grund Hausverbot erteilen.

Ihre Gaststätte = ihre Regeln.

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Nein.

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Eigentlich keine Lust darauf zu reagieren, wenn sie mich scheinbar so veralbern wollen.

Und wir haben keine Lust auf faule Schmarotzer.

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Nein.

Ps. hast ein richtig tollen Freund.

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