Hausverbot in def Schweiz?


23.05.2023, 16:18

Es war sein Haus.

1 Antwort

Salue

Wer längere Zeit, zum Beispiel bei einem Konkubinat, beim Partner wohnt, unterliegt automatisch den Bedingungen eines schriftlich abgeschlossenen Mietvertrages.

Dur die lange Wohnzeit ist nämlich ein Mietvertrag entstanden, schriftlich muss ein Mietvertrag ja nicht sein. Dein Ex-Partner kann Dich gar nicht einfach so auf die Strasse stellen. Er muss eine ordentliche Kündigung machen und hat alle Fristen einzuhalten. Konkubinatspartner werden nicht schlechter gestellt als zum Beispiel Untermieter.

Du hast zwei Kontaktmöglichkeiten. Du kannst bei der Polizei antragen, dass man Dir Zugang zu Deinen Räumen verschafft. Du kannst aber auch mal den Mieterschutzverein anrufen und nachfragen welche Möglichkeiten die sonst noch hast.

Dein Ex-Partner nimmt sich da Sachen heraus, auf die er keine Recht hat.

Tellensohn