Haus abreissen?

3 Antworten

Wenn du die Abrissgenehmigung hast - der Punkt geklärt.

Was ich mir vorstellen könnte - sobald du vom alten Plan abweichst, benötigst du einen neuen Bauantrag und Baugenehmigung. Es wäre möglich, dass du hier auf verzichten kannst- wenn du wieder so baust wie der Altbestand genehmigt war. Die Frage sollte dir aber das Bauamt beantworten können - sofern hier in puncto Hochwasserschutz bereits alles geklärt ist.

Wenn ich dies zb fürs Ahrtal richtig in Erinnerung habe- können hier nicht wieder alle am alten Standort bauen - bin mir hier aber nicht sicher.

Ob dich tatsächlich jemand verpflichten kann das Haus abreißen zu lassen und die freie Fläche wieder zu bebauen- wage ich zu bezweifeln. Ausser hier stehen noch Fördergelder oder Darlehen... Im Raum.

Also Abrissgenehmigung ist kein Problem da es von der Flut betroffen war.

Da stellt sich dann doch die Frage ob ein Neubau an der Stelle sinnvoll ist, wenn die nächste Flut ggf. wieder alles umreisst. Soetwas versichert auch niemand.

Nützliche Stichworte sind "Abrissgenehmigung" und "Bebauungsplan". Je nachdem noch "Denkmalschutz" vielleicht.

PeterSwaggert 
Fragesteller
 03.12.2021, 14:32

Also Abrissgenehmigung ist kein Problem da es von der Flut betroffen war bzw. Ist Und kein Denkmalschutz besteht. Die Frage ist halt wegen dem Wiederaufbau nach dem Abriss da sind einige Unklarheiten die mir keiner direkt beantworten konnte. Ein Architekten meinte nur das nach dem Abriss das Haus wieder so gebaut werden müsste wie es da (noch) steht. Was ich aber nicht möchte. Würde es halt gerne erstmal abgerissen lassen.. wie oder wo bekomme diese Informationen her

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Skinman  03.12.2021, 14:34
@PeterSwaggert

Der Architekt wird das ja irgendwie begründet haben.

Wenn nicht, hole die Frage nach der Begründung nach. Notiere dir die entsprechenden Stichworte und gib sie bei Google ein. Du kannst den Architekten gegebenenfalls bitten, so oft langsamer zu wiederholen, bis du die Stichpunkte notiert hast.

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