Hat mein Freund sich strafbar gemacht?
Mein Freund sammelt seit Jahren Ü Eier Figuren und hat über 6 Jahre hinweg in einem online Shop diese Figuren gekauft und ca 8000€ ausgegeben und ein paar der doppelten verkauft für 2200 Euro verteilt über die 6 Jahre letztes Jahr hat er für 2200 Euro Figuren gekauft und für 1600 welche verkauft . Da er Hartz v Empfänger ist hat er nun Angst das dass im Nachhinein raus kommt und er ins Gefängnis muss ich denke aber da es sein Eigentum ist und er null Gewinn gemacht sondern Verlust gemacht hat völlig okay er kann ja machen was er will mit seinen Sachen wie sehr ihr das ?
4 Antworten
Wenn er sowohl an- wie auch weiterverkauft, ist das ein meldepflichtiges Gewerbe. Dafür muss niemand ins Gefängnis aber er muss eine Einnahme-Überschuss-Rechnung aufstellen. Und seine Einkünfte natürlich dem JobCenter angeben.
Das ist kein Problem (außer, dass er Geld vernichtet, obwohl er offensichtlich keines hat)
Das hast du recht . Er hat auch für Freunde mal was mitbestellt die haben ihm das Geld was die Figuren gekostet haben direkt auf das Benutzer Konto überwiesen wie sieht es damit aus . Ist das ihm nachweisbar ?
Da ich mir auch denke das die keine Information von dem Onlineshop erhalten von welchem Konto Geld überwiesen wurde .da das ja mit Datenschutz so ist
Nein er braucht keine angst haben;
In den knast müsste er nur wenn er über 22000/jahr verdient und keine umsatzsteuer bezahlt!.
Oha ne du das hat er nicht einmal waren es 1070 Euro in 12 Monaten
Könnte das Jobcenter im das vorwerfen das seine Freunde ihm Geld auf das benutzter Konto überwiesen haben um für die was zu bestellen ?
Wenn jobcenter es herauskriegen würde dass er iwo noch Geld auf ein konto bekommt;
Würden sie ihn nichts vorwerfen;
Sie würden sofort seine Leistungen cutten!
Aber es ist für sie schwer an solchen informationen zu kommen!
Wie sollen sie das rauskriegen?
Keine Ahnung denke ja das ist nicht möglich und halt auch schon 2 Jahre her
Aber das Geld ist ja nicht für ihn er bestellt ja nur die Freunde . Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das man dafür eine Anzeige wegen Betrug bekommen kann
Und wenn er seinen Freunden erlaubt das Benutzerkonto mit zu nutzen und die Geld von ihrem Konto auf sein Benutzer Konto aufladen und dann Figuren bestellen die zu ihm geliefert werden . Und die dann bei ihm Abgeholt werden ? Ist das strafbar ist ja nicht sein Geld aber auch kein Einkommen
Für das Jobcenter gilt, dass § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen angerechnet wird auf die Höhe des ALG II ("Hartz IV"): Wer also zum Beispiel 800,- ALG II erhält und im Monat Februar 200,- Einkommen hat, kriegt für den Monat Februar nur noch 600,- ALG II.
Aber erst werden die 200,- Einkommen bereinigt um die hier genannten § 11b Absetzbeträge, vor allem um diese:
"(1) Vom Einkommen abzusetzen sind [...]
5. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben,"
Wenn ich im Monat Februar also 200,- Einkommen erhalte für Ü-Eier, aber insgesamt 222,- "notwendige Ausgaben" hatte, um dieses Einkommen zu erzielen,
also Einkaufspreis, Transportkosten Einkauf und Verkauf, Anzeigenkosten für beides, Lagerkosten (hehe :-) usw.,
dann habe ich im Februar überhaupt kein § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen!!!
Und falls doch mal in einem Monat die Einnahmen höher waren als die Ausgaben, dann wird eben ein Teil des ALG II für diesen Monat zurückgefordert.
Nur selten wird einem dann StGB § 263 Betrug vorgeworfen. Dort heißt es:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Eine "Unterdrückung wahrer Tatsachen" ist bei einer reinen Nicht-Meldung eines Gewinns wohl noch nicht zu erkennen. Dazu gehört wohl mehr an krimineller Energie.
Und falls doch, greift das, was hier steht: https://de.wikipedia.org/wiki/Strafzumessung_(Deutschland)
Demnach ist eine Bewährungsstrafe (also nicht ins Gefängnis, wenn man eine Weile nichts mehr anstellt) bei Ersttätern die Regel, noch häufiger kommt es zu Geldstrafen oder gar zu einer Einstellung des Verfahrens.
Gruß aus Berlin, Gerd
Vielen Dank für die ausführliche Beschreibung. Ich denk bei so einem kleinen Betrag über diesen riesigen Zeitraum würde es höchstens eine Nachzahlung geben .
1. Das Jobcenter möchte in der Regel die Kontoauszüge der letzten drei Monate sehen bei a) einem Erstantrag und bei b) einem Folgeantrag. Daher müssen sechs Jahre U-Ei-Hobby kaum vollständig erklärt werden.
2. Wenn ich Ei X für 100,- € kaufe und für 100,- € oder weniger verkaufe, habe ich keine anrechenbaren Einnahmen. Falls es nötig wird, die Geschichte von Ei X zu belegen, samt mit der Einnahme sonst noch verbundenen Kosten (Einkaufspreis, Werbung, also Anzeigen, Porto, Versandkosten, Telefonate usw.), kann man auch mehr Kontoauszüge als die der letzten drei Monate beifügen.
3. Wenn ich mit Ei X 50,- € Gewinn mache (Beispiel: Einkauf 100,-, Verkauf 150,-), und mit Ei Y 50,- € Verlust mache, kann ich dennoch versuchen, dies dem Jobcenter als Teil eines Gesamt-Hobbys darzustellen - Sammeln, Tauschen, Kaufen, Verkaufen, das ist ja bekannt, dass das zu einem solchen Hobby dazugehört.
4. Falls das nicht akzeptiert wird (auch manche Gerichte spinnen da ein bisschen weltfremd rum, zumindest, wenn es um Glücksspiel geht, wo Einsätze nur für einen direkten Gewinn abgesetzt werden können, nicht der Fußballwett-Einsatz von diesem Samstag für den Gewinn von nächstem Samstag usw.), falls eine gegenseitige Absetzbarkeit also nicht akzeptiert wird bei Hobbys, kann man ein Gewerbe anmelden, dann müssen zumindest Gewinne und Ausgaben für das Gesamt-Gewerbe zumindest innerhalb eines Bewilligungs-Zeitraums (bei Selbständigen sind das in der Regel sechs Monate) gegenseitig aufgerechnet werden. (Und eine Gewerbe-Anmeldung bei der Gemeinde kostet nur ca. 30,- Euro!)
danke 🙏 er sagt Einzahlungen und Auszahlungen sind von Konten der Freunde von ihm gemacht worden da kommt das Jobcenter ja nicht ran an die Daten von denen ?
Kann ihm das dann negativ ausgelegt werden wenn Freunde auf das Benutzerkonto Geld eingezahlt haben . Aber keine Bewegung auf seinem Girokonto zu sehen ist ?
Also mal Klartext: Ein Empfänger von ALG II hat Angst, dass das Jobcenter auf seinen Kontoauszügen sieht, dass er Ü-Eier kauft und verkauft. Deshalb wickelt er diese Aktionen über ein eigenes Benutzerkonto bei ebay ab, aber lässt das Geld, das er benötigt für seine Transaktionen, von Freunden auf das Benutzerkonto von ebay einzahlen?
Nein er kauft für diese was win weil die freunde wenig Zeit haben und das Geld was es kostet überweisen sie ihm auf das benutzter Konto .
Wie bitte? Und was ist in diesem Zusammenhang eine Benutzer-Konto? Und bei welcher Organisation wird dies eingerichtet? Und wozu?
Es gibt ja Plattformen wo man genau solche Figuren reinstellen kann zum kaufen und verkaufen . Dann hat man da eine Karte Benutzerkonto . Für dieses Konto gibt es eine IBAN worüber man Geld auf das Benutzerkonto laden kann um so Figuren auf der Seite kaufen zu können
Kann das zu einer Anzeige wegen sozialbetrug führen und er deshalb ins Gefängnis müssen
Das ist so gut wie ausgeschlossen. Eine Strafanzeige kann jeder Bürger bei der Polizei aufgeben, also auch ein böser Nachbar oder Ex-Freund. Was die Polizei damit macht und danach der Staatsanwalt, ist eine völlig andere Frage. Unsinnige Anzeigen landen wohl sofort im Papierkorb.
Und auch das Jobcenter kann eine Strafanzeige aufgeben. Aber in unserem Falls hat das Jobcenter ja keinen Grund dazu. Es is also nicht sehr wahrscheinlich, dass das Jobcenter das trotzdem tut.
Und falls doch: Keine Panik! Das wird sicher keine Folgen haben!!!
Okay weil ich denk mir halt es hat halt ein Hobby was er pflegt
Das ist halt schon 2 Jahre her und er macht das ja nicht gewerblich sondern Hobby mäßig