Hat man in Gefängnis oder in Untersuchungshaft Internet?

2 Antworten

Hallo ichbinanonym572,

dass eine bekannte, gefangene Person Zugriff auf das Internet hat, ist kein KEIN Bestandteil des deutschen Strafvollzuges und zeugt nur von illegalen Handlungen im Gefängnis.

Der Zugang zum Internet ist in deutschen Gefängnissen verboten, da der Zugriff auf das Internet die Sicherheit und Ordnung einer deutschen Justizvollzugsanstalt gefährdet.

Korrekt ist lediglich, dass gefangene Personen, die sich in der Sicherungsverwahrung befinden, nach einer Zeit beschränkten, überwachten Internetzugang erhalten können.

Aber Untersuchungshaftgefangenen und Strafhaftgefangenen ist der Zugang zum Internet verboten.

Richtig ist, dass Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter, Abteilungsleiterinnen/Abteilungsleiter nach gestelltem und genehmigten Antrag der gefangenen Person FÜR eine gefangene Person im Internet nach etwas schauen kann.

Ansonsten ist das Internet für gefangene Personen verboten.

Bezüglich Nawalny:

Dieser Mann wird wahrscheinlich einige Kontakte besitzen, die von draußen Einiges für ihn regeln und die ihm seine Haft in Form von Schmuggelware vermutlich erleichtern.

LG, Toxic38

Nawalny hat zig Leute hinter sich, die seine Kanäle mit Inhalten füttern.