Wie lange komme ich für ........ ins gefängnis? Liste / Tabelle?

12 Antworten

ließ dir das stgb durch. ist im internet abrufbar. bei jedem straftatbestand steht, welche strafe festgesetzt werden kann.

es gibt so genannte strafrahmen. da steht dann so etwas wie "kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten bestraft werden".

der richter kann das angemessene strafmaß also zwischen einer geldstrafe und einer maximalen haftstrafe von 6 monaten festlegen.

dabei darf er natürlich nicht willkürlich vorgehen.

es gibt viele dinge, die einfluss auf das strafmaß haben. zb, ob es sich um einen ersttäter handelt, welche geistige reife der täter hat, ob er danach reue gezeigt hat und versucht hat, den schaden wieder gut zu machen, usw. man muss immer den einzelfall betrachten.

wenn du also einen kleinen diebstahl begehst, bekommst du beim ersten mal nur eine geldstrafe. bist du aber zum 15. mal wegen diebstahls vor gericht, dann kann dich das gericht auch ins gefängnis schicken. selbst wenn der gegenstand, den du gestohlen hast, nicht sehr viel wert war.

deshalb kann es manchmal zu seltsamen urteilen kommen. also zb. mann wandert für 2 jahre ins gefängnis, weil er 150 euro gestohlen hat (ist aber schon zum 15.mal straffällig geworden), aber ein anderer kriegt nur ein jahr gefängnis für eine schwere körperverletzung (dafür aber ersttäter und vom opfer vorher massiv provoziert worden).

Es KANN gar keine Listen geben, weil wir in Deutschland kein TATstrafrecht, sondern ein SCHULDstrafrecht haben. Es kommt also nicht auf die Tat allein an, sondern wieviel Schuld der Täter damit auf sich geladen hat. Und das ist von vielen Faktoren abhängig, die in § 46 StGB nachzulesen sind: http://www.juraforum.de/gesetze/stgb/46-grundsaetze-der-strafzumessung

Anders ist dies nur im Ordnungswidrigkeitenrecht. Dort gibt es tatsächlich Bußgeldtabellen - also welcher Verstoß mit welchem Betrag zu ahnden ist.

Einzige Ausnahme im Strafrecht ist Mord: Dafür gibt es nur eine Strafe, nämlich Lebenslänglich. Da hat der Richter ganz ausnahmsweise keine Wahl.

Der Richter entscheidet das von Fall zu Fall anders

Eine Tabelle wäre nicht genau zu machen. Es ist im StGB (Strafgesetzbuch) geregelt wie die Höchststrafe ist. Aber wie die Strafe wirklich ist hängt vom Gericht ab, und später dann noch von der Führung. Schwer zu kalkulieren ist auch die Untersuchungshaft. Siehe Kachelmann, der sitzt schon Monate und es wird immer noch ermittelt.

Strafgesetzbuch, OWiG und Bußgeldkatalog musst du lesen