Ich rate Dir, Dich anwaltlich beraten zu lassen. Ich verstehe den Sachverhalt so, dass eine neue Firma gegründet wurde (GmbH), die bewusst denselben Namen erhält, wie die GbR. Nach außen hin wird das vielen Kunden gar nicht auffallen, man kann so ungefähr weiter machen wie bisher.

Die alte Firma bzw. deren Verbindlichkeiten sollen aber sicher nicht übernommen werden.

Ich vermute, man möchte, dass du einen Aufhebungsvertrag mit der alten Firma unterzeichnest sowie eine Verzichtserklärung hinsichtlich des ausstehenden Lohnes.

Mit der neuen Firma wird dann ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen. Als "Belohnung" gibt es noch zwei rückständige Löhne.

Hier will man versuchen, die ganzen Schulden in der alten Firma zu belassen und diese dann in die Insolvenz zu schicken, in die neue Firma sollen nur die "guten Sachen" mitgenommen werden.

In der alten Firma sollen natürlich auch deine Ansprüche wegen Überstunden und Urlaub bleiben.

Natürlich geht das nicht ohne Weiteres so. Per Gesetz haftet das neue Unternehmen trotzdem fort, wenn wesentliche Teile des alten Unternehmens übernommen werden.

Deshalb rate ich Dir zu einem Anwalt. Unterschreibe erst einmal nichts. Und vor allem: Lass Dir das Schriftstück aushändigen, das Du unterzeichnen sollst und gib es dem Anwalt zur Prüfung.

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Wenn du eine mangelfreie Ware in einem Laden erwirbst, hast du kein Rückgaberecht, wenn du den Kauf nachträglich bereust. Du musst dann auf die Kulanz des Verkäufers hoffen. Natürlich kann es auch sein, dass bestimmte Firmen wie Mediamarkt oder Saturn sich freiwillig auferlegen, jede Ware innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nach Kauf zurückzunehmen, egal ob die Ware einen Mangel hatte oder nicht. Dies kann jede Firma freiwillig tun. Gesetzlich vorgeschrieben ist es aber nicht.

Wie man an den bereits eingestellten Nachrichten erkennen kann, hat sich mittlerweile die Ansicht verbreitet, dass es einen gesetzlichen Rückgabeanspruch des Kunden innerhalb von 14 Tagen seit Kauf gibt, unabhängig von der Beschaffenheit der Ware. Dies ist ein Irrtum. Ein solches Widerrufs- und Rückgaberecht gibt es nur bei so genannten Fernabsatzverträgen, Haustürgeschäften und ähnlich gelagerten Verträgen. Diese sind im BGB genau festgelegt.Der Grund, warum man dieses Widerrufsrecht für den Verbraucher eingeführt hat, ist, dass der Verbraucher bei Bestellungen über das Internet oder einen Katalog die Ware nicht vor Abschluss des Kaufvertrages prüfen kann. Anders beim Kauf im Laden: da kann man die Ware in die Hand nehmen, ansehen und prüfen, gegebenenfalls Fragen stellen. Ein weiterer Grund für die Einführung eines Widerrufsrechts war, dass der Verbraucher sich oft unter Druck gesetzt fühlte, einen Vertrag abzuschließen, zB. bei Abo-Verkäufern oder sonstigen Vertretern an der Haustüre. Wenn der Vertreter dann weg war, bereute man meistens den Kauf.

Dies ist aber bei dem guten alten Kauf im Laden alles nicht der Fall. Oft nehmen jedoch Firmen Waren aus Kulanz zurück oder bieten einen Umtausch an, um den Kunden zufriedenzustellen.

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Es gibt kein Recht auf Rückgabe, wenn die Ware mangelfrei ist.

Das Ganze läuft alleine auf Kulanz des Geschäftsinhabers.

Und dein Geschäftsinhaber will eben nicht.

Es ist allerdings auch Käse, was man dir im Geschäft gesagt hat. Es gibt keine Vorschrift, wonach decken vom Umtausch ausgeschlossen sind.

Wie gesagt, es kommt darauf an, ob das Produkt einen Mangel hat beim Kauf.

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ließ dir das stgb durch. ist im internet abrufbar. bei jedem straftatbestand steht, welche strafe festgesetzt werden kann.

es gibt so genannte strafrahmen. da steht dann so etwas wie "kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten bestraft werden".

der richter kann das angemessene strafmaß also zwischen einer geldstrafe und einer maximalen haftstrafe von 6 monaten festlegen.

dabei darf er natürlich nicht willkürlich vorgehen.

es gibt viele dinge, die einfluss auf das strafmaß haben. zb, ob es sich um einen ersttäter handelt, welche geistige reife der täter hat, ob er danach reue gezeigt hat und versucht hat, den schaden wieder gut zu machen, usw. man muss immer den einzelfall betrachten.

wenn du also einen kleinen diebstahl begehst, bekommst du beim ersten mal nur eine geldstrafe. bist du aber zum 15. mal wegen diebstahls vor gericht, dann kann dich das gericht auch ins gefängnis schicken. selbst wenn der gegenstand, den du gestohlen hast, nicht sehr viel wert war.

deshalb kann es manchmal zu seltsamen urteilen kommen. also zb. mann wandert für 2 jahre ins gefängnis, weil er 150 euro gestohlen hat (ist aber schon zum 15.mal straffällig geworden), aber ein anderer kriegt nur ein jahr gefängnis für eine schwere körperverletzung (dafür aber ersttäter und vom opfer vorher massiv provoziert worden).

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man kann das tatsächlich üben. am besten du beobachtest dich im spiegel. wie siehst du im spiegel aus, wenn du, für dich gesehen, ganz normal drauf bist? lache dich im spiegel an, merke dir, wie sich dein gesicht dabei anfühlt. ernüchternd kann auch sein, sich mal selbst zu fotografieren. da ist man oft ganz erstaunt, wie ernst man gucken kann.

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die versicherung muss dir zumindest eine unkostenpauschale bezahlen. die unkostenpauschale liegt derzeit bei 25,00 €.

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3000 euro sind aber sehr wenig schulden, um dafür in die privatinsolvenz zu gehen.

du bist leider erst sehr kurz in der firma, sonst hätte ich geraten, den arbeitgeber um ein arbeitgeberdarlehen zu bitten.

familie und so alles schon abgeklappert?

du musst nämlich wissen, das insolvenzverfahren ist ein gerichtsverfahren, das auch geld kostet. diese gerichtskosten muss der schuldner bezahlen. die kosten werden zu beginn immer gestundet, aber spätestens nach ablauf der 6 jahre, die das insolvenzverfahren dauert, will das gericht sein geld. und in deinem fall musst du trotzdem mit etwa 1500 euro kosten rechnen. deshalb bringt dir das eigentlich nix.

aber zu deinen grundsätzlichen fragen:

es gibt so genannte pfändungsfreibeträge. von deinem einkommen muss dir also ein mindestbetrag bleiben, der kann dir nicht genommen werden. bei einer alleinstehenden person ist der pfändungsfreibetrag 989,99 euro. ich gehe davon aus, dass sich dein lehrlingsgehalt noch darunter bewegt, sodass du alles behalten darfst.

auch das auto würde dir bleiben, da du es für die fahrt zur arbeit benötigst. es ist außerdem so alt, dass es praktisch nix wert ist.

die dauer des außergerichtlichen schuldenbereinigungsverfahrens ist unterschiedlich. hängt auch ein bißchen davon ab, wieviel gläubiger man hat und wie schnell der schuldenberater arbeitet.

für die außergerichtliche schuldenbereinigung kannst du so ungefähr 4 - 6 wochen rechnen, denn du musst vielleicht erst auskünfte bei den gläubigern einholen und dann einen zahlungsvorschlag unterbreiten. danach musst du den insolvenzantrag ausfüllen und beim gericht abgeben. das gericht ist dann recht zackig. vom antrag bis zur eröffnung vergehen nur wenige tage, es sei denn, der antrag ist noch lückenhaft.

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Mir geht es seit Jahren genauso. Bei mir fing es an, als ich so etwa 15 Jahre alt war. Ich hatte ganz kräftiges schönes Haar. Zuerst fielen die Haare im Nackenbereich aus, dann oben am Kopf, relativ gleichmäßig. Mittlerweile kann ich das ganze stabil halten, aber die Haare sind ziemlich dünn, die Haarwurzeln sehr klein. Man kann deutlich die Kopfhaut durch die Haare sehen.

Leider habe ich auch noch keine Lösung gefunden. Derzeit probiere ich das Mittel "Regaine" für Frauen mit dem Wirkstoff Minoxidil. Muss man sich vom Arzt verschreiben lassen.

Du könntest zunächst einmal zu einem Hautarzt gehen und deine Haare untersuchen lassen.

Daneben schadet auch ein Gang zum Frauenarzt nichts. Dort kann ein Hormonstatus gemacht werden.

Es gibt aber leider sehr viele Gründe für Haarausfall. Das kann erblich bedingt sein, es könnte auch was mit der Schilddrüse zu tun haben,...

Kieselerde hilft leider nichts, weil die nicht die Wurzelbildung beeinflusst.

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Für den Versorgungsausgleich werden alle Rentenanwartschaften berücksichtigt, die während der Ehezeit von beiden Ehegatten erwirtschaftet wurden. Die Ehezeit wird gerechnet vom Tag der Eheschließung bis zur Zustellung des Scheidungsantrags. Trennungszeiten zwischen den Ehegatten spielen insoweit keine Rolle.

Es spielt auch das weitere Vermögen keine Rolle.

Die Rentenanwartschaften berechnen die Versorgungsträger bzw. die Rentenversicherung. Das Gericht holt dort entsprechende Auskünfte ein.

Der Ausgleich verläuft ganz simpel: jeder Ehegatte muss dem anderen Ehegatten die Hälfte seiner Rentenpunkte abgeben.

Also, sagen wir mal, die Frau hat 12 Rentenpunkte, dann muss sie 6 davon abgeben. Und sagen wir, der Mann hat 20 Rentenpunkte, dann muss er 10 abgeben. Im Saldo erhält die Frau also 4 Rentenpunkte mehr.

Sind die Ehegatten schon in Rente, wird genauso verfahren. Der Unterschied ist ja nur, dass die gezahlte Rente dann schon feststeht, vorher hast du nur die Anwartschaften.

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das geht nicht. wenn du das erbe nicht ausschlägst, dann wirst du erst einmal rechtsnachfolger des erblassers. das heißt, das vermögen des erblassers geht in deines über. damit hat der insolvenzverwalter auch zugriff drauf. du kannst nicht an der insolvenzmasse "vorbei schenken". du bist verpflichtet, eine erbschaft zu melden, ansonsten droht dir die versagung der restschuldbefreiung.

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Wenn die Mieterin ihren Pflichten nachkommt, also insbesondere die Miete zahlt, dann sind deine möglichkeiten sehr beschränkt.

eine möglichkeit ist es, eigenbedarf für sich oder die familie anzumelden. dann muss da aber tatsächlich auch jemand einziehen. hierbei solltest du dich aber auf jedenfall anwaltlich beraten lassen.

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Es ist nicht so, dass man bis 18 in die schule muss. Du musst 9 Pflichtschuljahre absolvieren, das entspricht der schulischen ausbildung an einer hauptschule.

wenn du abgemeldet wirst, dann musst du nun sehen, wie du deinen lebensunterhalt verdienst.

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Lebkuchen kommt vom Wort "leben". Der Lebkuchen ist so reichhaltig, dass er dich ausreichend mit "Lebensenergie" versorgt.

Früher gabs in Europa im Winter ja nix. Auf den Feldern konntest du maximal noch Grünkohl ernten, das wars schon. Ansonsten gabs nur das, was du nach der Ernte haltbar gemacht hattest.

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Mit welcher Begründung schickt dir dein leiblicher Vater eine Kostenrechnung seines Anwalts?

Und wieso regelt das nicht dein Anwalt für dich ? Den hattest du doch beauftragt, deine Unterhaltsansprüche durchzusetzen.

Belaste dich selber nicht zu sehr damit, das ist nicht gut. Die Emotionen, die bei so etwas im Spiel sind, vernebeln einem die Sinne und lassen dich nicht klar denken. Lass das alles von deinem Anwalt regeln. Da du wahrscheinlich noch sehr geringe Einkünfte hast, hast du sicherlich Anspruch auf Beratungshilfe und auf Prozesskostenhilfe. Die Kosten für den Anwalt wären damit abgedeckt.

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Deine Frage kann so pauschal nicht beantwortet werden. Das Ganze hängt ja wesentlich davon ab, was in diesen sms und emails drinsteht.

Für Stalking wird eine einzelne sms oder email nicht ausreichen. Für Stalking brauchst du schon eine dauerhafte beeinträchtigung.

für eine bedrohung reicht natürlich ein einzelner sachverhalt aus.

grundsätzlich würde ich zunächst versuchen, die angelegenheit so zu klären. also, dem anderem unmissverständlich klar machen, dass du keinen kontakt wünschst und er die sms und emails sofort einstellen soll.

wenn das keinen sinn macht und du dich bedroht fühlst, dann gehe zur polizei.

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Der Sachverhalt ist zu ungenau.

Aber grundsätzlich gilt, dass es ein Widerrufsrecht nur dann gibt, wenn es sich um Verbraucherverträge handelt und der Gesetzgeber ein Widerrufsrecht einräumt.

Das ist klassischerweise der Fall bei so genannten Haustürgeschäften (= Vertreter klingelt und will dir einen Staubsauger aufschwätzen) oder Fernabsatzverträgen (=du bestellst im Internet, kannst die Ware erst prüfen, wenn sie bei dir ankommt).

Es ist aber ein Irrtum, zu glauben, dass man immer ein Widerrufsrecht hat.

Wenn du also selbst zu dem STudienträger gegangen bist und den Vertrag abgeschlossen hast, dann hast du auch kein Widerrufsrecht. Dann kannst du lediglich kündigen.

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Das Ganze muss nichts mit einer Sekte zu tun haben. Es gibt zahlreiche Firmen, die ihre Produkte über freie Mitarbeiter vertreiben, von Tupper bis Avon. Und je nach Firma kann mehr oder weniger Druck von oben ausgeübt werden, mehr zu verkaufen. In jedem Bundesland gibt es so genannte Sektenbeauftragte. Dort würde ich nachfragen, ob diese Firma einschlägig bekannt ist. Alternativ könntest du bei einer Verbraucherzentrale anfragen, ob die Firmen, die die Produkte Amway und Nu Skin vertreibe, dort bekannt sind. Möglicherweise handelt es sich ja um ein Schneeballsystem, Drückerbande etc.

Scientology versucht, Kurse zu verkaufen, nicht Konsumgüter. Du würdest das schon merken, wenn deine Freundin dabei wäre. Dann wäre sie sicher schon missionarisch tätig geworden und hätte versucht, dich zu einem kostenlosen Persönlichkeitstest zu überreden.

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