Wenn du eine mangelfreie Ware in einem Laden erwirbst, hast du kein Rückgaberecht, wenn du den Kauf nachträglich bereust. Du musst dann auf die Kulanz des Verkäufers hoffen. Natürlich kann es auch sein, dass bestimmte Firmen wie Mediamarkt oder Saturn sich freiwillig auferlegen, jede Ware innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nach Kauf zurückzunehmen, egal ob die Ware einen Mangel hatte oder nicht. Dies kann jede Firma freiwillig tun. Gesetzlich vorgeschrieben ist es aber nicht.
Wie man an den bereits eingestellten Nachrichten erkennen kann, hat sich mittlerweile die Ansicht verbreitet, dass es einen gesetzlichen Rückgabeanspruch des Kunden innerhalb von 14 Tagen seit Kauf gibt, unabhängig von der Beschaffenheit der Ware. Dies ist ein Irrtum. Ein solches Widerrufs- und Rückgaberecht gibt es nur bei so genannten Fernabsatzverträgen, Haustürgeschäften und ähnlich gelagerten Verträgen. Diese sind im BGB genau festgelegt.Der Grund, warum man dieses Widerrufsrecht für den Verbraucher eingeführt hat, ist, dass der Verbraucher bei Bestellungen über das Internet oder einen Katalog die Ware nicht vor Abschluss des Kaufvertrages prüfen kann. Anders beim Kauf im Laden: da kann man die Ware in die Hand nehmen, ansehen und prüfen, gegebenenfalls Fragen stellen. Ein weiterer Grund für die Einführung eines Widerrufsrechts war, dass der Verbraucher sich oft unter Druck gesetzt fühlte, einen Vertrag abzuschließen, zB. bei Abo-Verkäufern oder sonstigen Vertretern an der Haustüre. Wenn der Vertreter dann weg war, bereute man meistens den Kauf.
Dies ist aber bei dem guten alten Kauf im Laden alles nicht der Fall. Oft nehmen jedoch Firmen Waren aus Kulanz zurück oder bieten einen Umtausch an, um den Kunden zufriedenzustellen.