Hat ein Strafgefangener auch ein Notwehrrecht?

5 Antworten

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Sicherlich,

Allerdings schreibt der Notwehrparagraph vor, dass es sich um einen rechtswidrigen Angriff handeln muss.

Im Strafvollzug sind gewisse Zwänge nicht gesetzeswidrig.

LG

Sicher.

Er hat sogar das Recht zu fliehen, weil es in der Natur des Menschlichen Bedürfnis liegt in Freiheit zu leben. Demnach wird er zwar geschnappt und wieder eingefangen, jedoch deshalb nicht zusätzlich bestraft, weil er nach seinem natürlichen Bedürfnis handelt in Freiheit zu leben.

Ein Gefangener hat alle Rechte, die jeder freie auch hat oder zumindest hat er alle Menschenrechte, da man diese nie verlieren kann.

Winterlimonade  25.01.2023, 14:02

Das ist so nicht ganz richtig. Er darf zwar fliehen, er darf dabei aber weder Dinge beschädigen, noch Menschen verletzen. Das ist, wenn wir mal ehrlich sind, fast unmöglich.

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Wenn es um Leib und Leben geht, muss sich auch ein Gefangener wehren können!

Ja, jeder Mensch hat ein Recht sich zu wehren.

Der hatt alle Rechte, außer dem, seine Aufenthaltsort selbst zu bestimmen.