Hat der Busfahrer hier richtig gehandelt bzw. nach dem Gesetz?

1 Antwort

Grundlegend hat der Kutscher von seinem Arbeitgeber normalerweise auch die Rechtsbarkeit, das erweiterte Hausrecht im Sinne seines Arbeitgebers unter Abwägung aller Intrressen auch im Zweifel mal selbst vertreten zu dürfen.

Hier schien der Fahrer sich aber wohl tatsächlich in seinen Beschwichtigungsversuchen selbst in eine Zwickmühle manövriert zu haben.

- Unterbreche ich die Fahrt nach gescheiterten Schlichtungsversuchen gegenüber dem Störer und begebe mich für dessen Herauswurf selbst in Gefahr mit Möglichkeit eines Tourabbruches, wenn der Störer mich dabei als Fahrer schwer verletzt,

- oder setze ich die Tour im Sinne der ganzen friedlichen Fahrgäste zu deren bestmöglichen Terminhaltigkeiten mit einem nicht abzuschüttelnden Störer erst mal bis zum nächsten Haltepunkt wo Scurity oder Polizei zu dessen ( notfalls körperlich nachhelfender ) Aussonderung durch fachlich versiertes Personal wartend fort bis zum Treffpunkt des Zugriffs?

Deeskalativ ist so eine Entscheidung leider nie so ganz einfach, zumal jeder Dienstleistungsbetreiber für sich ggf. dann auch leicht voneinander abweichende Strategien zur Eskalationsvermeidung vs. Fahrplanhaltigkeit im Zusammenspiel mit Security oder Polizei ausgearbeitet haben (können) müßte.

Eine echte Patentlösung gibt es daher leider nicht für "Störer" im ÖPNV. :-(

LG