Hat das Grundgesetz etwas mit Sozialleistungen zu tun?
Zum Beispiel steht da: Art.1,1. die Würde des Menschen ist unantastbar. Darf man dann das bürgergeld sanktionieren, so dass man zum Sozialamt gehen muss ?
4 Antworten
Das Grundgesetz enthält nur sehr vage Aussagen zu Sozialleistungen:
In Art. 20 I GG findet sich die Aussage, das Deutschland ein Sozialstaat ist.
Art. 1 I GG enthält das Leistungsrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimums.
Die Ausgestaltung des Sozialsystems ist aber nur in den einfachgesetzlichen Regelungen zu finden.
Nur wenn diese Ausgestaltung völlig unzureichend ist (was bei einer vollständigen Streichung des Bürgergelds der Fall wäre), kommen die Regelungen des Grundgesetzes zur Anwendung.
Jo, das Grundgesetz hat echt viel mit Sozialleistungen zu tun.
Grundgesetz und Sozialleistungen:
Die Menschenwürde (Artikel 1 Absatz 1 GG) ist heilig und gibt jedem das Recht auf ein Leben, das was wert ist. Das heißt, jeder hat Anspruch auf das, was er zum Leben braucht. Der Staat muss das als Sozialstaat (Artikel 20 Absatz 1 GG) auch regeln.
Bürgergeld und Strafen:
Das Bürgergeld soll das sichern. Strafen sind okay, aber dürfen nie dazu führen, dass man zu wenig zum Leben hat. Auch bei Strafen muss immer was übrig bleiben, damit keiner auf der Straße landet oder gar nix mehr hat und dann extra Hilfe braucht.
Lg:)
Könnte man das nicht auch völlig anders sehen, dass es zur Würde des Menschen gehört, dass er sich seine Arbeit aussuchen kann, dass er dadurch verantwortlich für sich -und die seinen- sein Leben gestaltet und dass er seinen Beitrag zur Gesellschaft leistet?
Die Würde des Menschen ist sehr interpretierbar.
Du sagst das so, als hätte die Würde verschiedene Stufen. Bei dir gilt Art. 3,1 nicht ? Bist du etwas besseres oder wieso schreibst du das ?