Hat das Grundgesetz etwas mit Sozialleistungen zu tun?

4 Antworten

Das Grundgesetz enthält nur sehr vage Aussagen zu Sozialleistungen:

In Art. 20 I GG findet sich die Aussage, das Deutschland ein Sozialstaat ist.

Art. 1 I GG enthält das Leistungsrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimums.

Die Ausgestaltung des Sozialsystems ist aber nur in den einfachgesetzlichen Regelungen zu finden.

Nur wenn diese Ausgestaltung völlig unzureichend ist (was bei einer vollständigen Streichung des Bürgergelds der Fall wäre), kommen die Regelungen des Grundgesetzes zur Anwendung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)

Jo, das Grundgesetz hat echt viel mit Sozialleistungen zu tun.

Grundgesetz und Sozialleistungen:

Die Menschenwürde (Artikel 1 Absatz 1 GG) ist heilig und gibt jedem das Recht auf ein Leben, das was wert ist. Das heißt, jeder hat Anspruch auf das, was er zum Leben braucht. Der Staat muss das als Sozialstaat (Artikel 20 Absatz 1 GG) auch regeln.

Bürgergeld und Strafen:

Das Bürgergeld soll das sichern. Strafen sind okay, aber dürfen nie dazu führen, dass man zu wenig zum Leben hat. Auch bei Strafen muss immer was übrig bleiben, damit keiner auf der Straße landet oder gar nix mehr hat und dann extra Hilfe braucht.

Lg:)

Könnte man das nicht auch völlig anders sehen, dass es zur Würde des Menschen gehört, dass er sich seine Arbeit aussuchen kann, dass er dadurch verantwortlich für sich -und die seinen- sein Leben gestaltet und dass er seinen Beitrag zur Gesellschaft leistet?


KurtMaier 
Beitragsersteller
 14.07.2025, 23:40

Würde ist kein vergleichbares Gut

Die Würde des Menschen ist sehr interpretierbar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

KurtMaier 
Beitragsersteller
 14.07.2025, 20:21

Du sagst das so, als hätte die Würde verschiedene Stufen. Bei dir gilt Art. 3,1 nicht ? Bist du etwas besseres oder wieso schreibst du das ?