Handyvertrag aufgrund psychischer Erkrankung kündigen?

9 Antworten

Hi

Vertrag ist Vertrag... und jeder Vertrag hat in diesem sinne eine Kündigungsklausel.

Theoretisch kannst du den Handyvertrag auf den "nächstmöglichen" Termin künden, ganz egal ob du eine Psychose, Durchfall oder Schnupfen hast.. die Kündigungszeit musst du allerdings einhalten.

Anderst würde es beim Ableben (tod) aussehen.. da die vertragliche Partei per sofort nicht mehr zur Verfügung steht.

Gruss

Wenn Du bei Abschluß des vertrages nicht geschäftsfähig warts, ist er ungültig, muss nicht gekündigt werden.. man meldet das beim provider und so erledingt sich das.

Ansonsten nein, bist Du geschäftsfähig, dann gilt auch der Vertrag.

Nein, bei einer solchen Erkrankung bzw. plötzlicher Arbeitslosigkeit gibt es kein Sonderkündigungsrecht.

Da musst du nun wohl leider bis zum nächst möglichen Zeitpunkt warten, bis du kündigen kannst.

Aber sicher. die Fristen stehen im Vertrag, vor Ablauf mit 3 Monaten.

Nö. Es sei denn du kannst nachweisen dass du zu dem Zeitpunkt geschäftsunfähig warst. Ist im Nachhinein fast unmöglich.

Und mit der Begründung kein Geld schon mal gar nicht.