Halskette als Geburtstagsgeschenk?


23.07.2022, 15:05

und halt jemanden schenken die es wirklich wert ist.. sowas teures so jemanden zu schenken tut weh weils eben nicht verdient ist soo

2 Antworten

An sich verlangt man ja etwas nicht wieder zurück, aber in deinem Fall denke ich, wäre es fast schlau, die Halskette wieder zurück zu verlangen. Vor allem, wenn sie dich so sehr verletzt hat...

Lara12397 
Fragesteller
 23.07.2022, 15:10

ja das meine ich auch eben. Vielen dank :)

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Frageritikum  23.07.2022, 17:38
wäre es fast schlau, die Halskette wieder zurück zu verlangen

>>> Nur blöd, dass sie überhaupt kein Recht dazu hat... deshalb ist daran auch nichts schlau.

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Chiara221433  23.07.2022, 17:42
@Frageritikum

Doch natürlich. Ansonsten ist das Geld weg, was man auch für was anderes verwenden könnte :)

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Frageritikum  23.07.2022, 17:48
@Chiara221433

Unsinn!!

Ja, wenn man etwas verschenkt, ist das

Geschenk und das Geld natürlich weg!

Das Geschenk befindet sich dann

im Besitz des/r Beschenkten!

Ist doch nicht so schwer zu verstehen,

oder etwa doch??

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Frageritikum  23.07.2022, 17:56
@Chiara221433 Wann darf man Geschenke zurückfordern?

Sie können laut § 528 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) große Geschenke zurückfordern, wenn Sie als Schenker verarmt sind. Das kann auch in Zusammenhang mit der Bewilligung von Sozialleistungen relevant sein. Bei grobem Undank können Sie das Geschenk ebenfalls innerhalb eines Jahres zurückverlangen (§530 BGB). Als grober Undank zählen zum Beispiel schwere Misshandlungen, nicht aber ein simpler Streit. War das Geschenk an Auflagen geknüpft, dürfen Sie es zurückfordern, wenn die Auflagen nicht eingehalten werden (§ 525 BGB).

Was weg ist, ist weg

Generell gilt: Was weg ist, ist weg. Hat der Beschenkte das Geschenk nicht mehr, kann er es auch nicht zurückgeben und muss dafür auch keinen Ausgleich zahlen. Auch nach mehr als 10 Jahren oder wenn die Rückgabe des Geschenks den Beschenkten in große finanzielle Schwierigkeiten bringen würde, ist es nicht legitim, das Geschenk zurückzufordern.

Aktueller Fall: Geschenke nach der Trennung zurückfordern

Am häufigsten werden Geschenke wohl zurückgefordert, wenn Partner sich trennen. Nur weil die Beziehung vorüber ist, müssen Geschenke aber nicht zwangsläufig an den ehemaligen Partner zurückgegeben werden, wie kürzlich das Landgericht Köln bestätigt hat.

Im aktuellen Fall hatte der Mann seiner Freundin einen Kleinwagen samt Winterreifen gekauft, damit sie nach dem geplanten Einzug in die gemeinsame Wohnung noch zur Arbeit käme. Einige Monate später folgte die Trennung und der Mann verklagte seine Ex-Partnerin auf die Rückgabe des geschenkten Fahrzeugs. Sie weigerte sich und verlangte im Gegenzug die Herausgabe der zugehörigen Winterreifen, die noch beim Kläger lagerten.

Geschenkt ist geschenkt

Das Gericht entschied zugunsten der Frau: Eine Rückforderung oder ein finanzieller Ausgleich ist nur dann angedacht, wenn das Geschenk deutlich über das hinausgeht, was Partner in einer Beziehung üblicherweise füreinander leisten. Außerdem muss das Geschenk vermögenstechnisch relevant sein. Der 6.000 Euro teure Wagen war zwar teuer, gemessen an den Vermögensverhältnissen des Klägers aber keine herausragende finanzielle Leistung. Die Frau darf das Auto behalten, der Kläger muss die Winterreifen herausgeben (AZ 3 O 280/16).

https://www.advocard.de/streitlotse/familie-und-vorsorge/geschenke-zurueckfordern-wann-ist-das-moeglich/

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Chiara221433  23.07.2022, 18:04
@Frageritikum

In der heutigen Gesellschaft ist es doch nicht schwer zu verstehen, dass das im privaten Bereich möglich ist. Das gesetzliche Interessiert doch niemanden in dieser Hinsicjt. Nicjt, nachdem man so verletzt wird.

Und stell mich jetzt bitte nicht als blöd da, ich weiß wovon ich spreche! Meine Cousine hatte das auch mal und hat auch höflich geredet und dann hat sie es auch wieder zurück bekommen.

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Frageritikum  23.07.2022, 18:15
@Chiara221433

Ich stelle dich nicht als blöd dar, sondern du hast dich blöd und somit falsch ausgedrückt!

1) Du hast von "zurückverlangen“ und nicht von "höflich sprechen und bitten“ geredet.

2) Ich habe geschrieben,dass sie kein „Recht dazu hat“ ... dann hast du daraufhin hast du geschrieben:„Doch natürlich.“

3) Der Fall mit deiner Cousine hat mit zurückverlangen und Recht haben überhaupt nichts zu tun!

Selbstverständlich kann man höflich fragen, ob man die Kette zurückbekommt... aber "verlangen“ kann man nichts und ein Recht auf die Kette hat man auch nicht.
ENDE!

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Chiara221433  23.07.2022, 18:17
@Frageritikum

Kam aber so rüber. Schlussendlich ist es doch das gleiche...

Man fragt, ob man die Kette zurück bekommt. Wenn ja, dann ist die Sache abgeschlossen, wenn nicht, dann halt auch. In beiden Fällen kommt es darauf an, wie die andere Person reagiert :)

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Hallihallo 🙋🏻‍♀️,

du hast ihr diese Kette geschenkt und deshalb

ist es ihre Kette und nicht deine.

Deshalb kannst du die Kette auch

nicht mehr zurückverlangen ... egal,

was sie gemacht hat ... dich geblockt hat,

dich verletzt hat, usw. ... spielt alles

überhaupt keine Rolle.

Du hast keinerlei Recht, diese

Kette zurück zu verlangen.

So ist das nunmal.

Das nächste Mal verschenkst du

nicht so schnell etwas ...

~~~~~~~

LG✌️🕊🇺🇦🕊🇺🇦🕊🇺🇦🕊🇺🇦🕊🕊🕊☮️

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Goldschmiedin