Hallo bin 21 und möchte von Zuhause weg meine Eltern machen nur Stress werde auch geschlagen

4 Antworten

Kannst du erstmal zu Freunden? Dann kannst du dort Wohnen bis du ne Wohnung gefunden hast, finanzieren musst du sie halt von deinem Gehalt

undjetzt123 
Fragesteller
 23.02.2015, 18:16

Nein ich habe keine Freunde weil ich es nicht darf

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Zieh zu Freunden, anderen Verwandten, eine WG .. du kannst auch zum AMT und Unterstützung beantragen.

undjetzt123 
Fragesteller
 23.02.2015, 18:17

Wie kann man den beim Amt Unterstützung kriegen wissen sie das wo ich mich melden muss was ich beantragen muss

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Du bist 21 es wird Zeit das du lernst auf eigenen Beinen zu stehen....such dir Arbeit wo du genug verdienst um dir eine eigenen Wohnung leisten zu können...

fleena  23.02.2015, 18:12

Ich persönlich finde es schwer in dem Alter genug zu verdienen um sich eine Wohnung bzw ein dementsprechendes Leben finanzieren zu können.

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undjetzt123 
Fragesteller
 23.02.2015, 18:14

Du hast recht aber wie soll das in der kurzen Zeit passieren gibt es keine Einrichtungen wo solche Menschen wie mich aufgenommen werden

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MrZurkon  23.02.2015, 18:17
@undjetzt123

Hast du keine Freunde wo du erstmal unterkommen kannst? Versuch es beim Amt,erkläre deine Situation,vielleicht genehmigen sie dir Wohngeld...

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comedyla  23.02.2015, 18:17
@undjetzt123

Habt ihr übers Jugendamt schon versucht einen Vermittler einzustellen? Eine Familienzusamenführung kann mit Hilfe eines Vermittlers klappen.

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undjetzt123 
Fragesteller
 23.02.2015, 18:18

Ich durfte keine Freunde haben wo muss ich denn zum Amt bei mir oder dahin wo ich umziehen möchte

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MrZurkon  23.02.2015, 18:19
@undjetzt123

Bei dir....erstmal dort rauskommen,wenn du finanziell ein wenig auf Reihe bist,kannst du immer noch dorthin wo du möchtest.....

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undjetzt123 
Fragesteller
 23.02.2015, 18:18

Wenn ich zum Jugendamt gehen würde würden die mich glaub ich kaputt schlagen und es ist kein Scherz dann könnte ich noch nicht mal hier bleiben

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Alex313  23.02.2015, 18:27
@undjetzt123

Du willst ja auch weg und nicht dort bleiben. Sobald Du beim Jugendamt vorsprichst und auch Deine Bedenken äußerst, wird man dort entsprechende Vorbeugungsmaßnahmen treffen bzw. einleiten.

Welche andere Hilfestellung erhoffst Du Dir in diesem Forum ...? Suchst Du einen sozialen Auftragskiller ...?

Wenn nicht das Jugendamt oder die Polizei, wer soll dann Deinen Eltern die Meinung geigen ...?

Du könntest Dich auch an eine gemeinnützige Seelsorgestelle wenden ...!

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undjetzt123 
Fragesteller
 23.02.2015, 18:26

Ja aber wenn ich hier bei mir zum Amt gehe dann finden doch meine Eltern mich ich kann es doch nicht riskieren das die mich kaputt schlagen

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Lies dies:

Thema: Härtefallregelung Auszug U25

http://www.sozialleistungen.info/foren/wohnung-und-miete/t-haertefallregelung-fuer-auszug-unter-25-a-2340.html

(Weil hier pro Antwort und pro Kommentar immer nur EIN Link erlaubt ist, setze ich nun neu an.)

cyracus  24.02.2015, 02:23

… und lies auch dies:

Achtung Hartz IV - Kinder, Kinder, Teil IV

http://www.strassenfeger.org/archiv/article/2523.0018.html

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Bei weiterem Beratungsbedarf empfehle ich eine Sozialberatung. Google dazu mit sozialberatung und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist). - Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gezeigt. Vereinbare dort einen Beratungstermin.

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Vorsorglich diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.

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