Haftet ein Handwerker für fehlgebohrte Löcher und wie schaut das aus?

3 Antworten

Mach Spachtelmasse drüber und gut ist. Ein Loch zu versiegeln ist nun wirklich nichts reklamierungsbedürftiges für einen Aufwand von 15 Sekunden 🙄

Grundsätzlich haftest du dem Vermieter gegenüber auch für ein Verschulden deines Erfüllungsgehilfen, bohrt der etwa eine Strom- oder Wasserleitung an. Dir gegenüber natürlich seine Betriebshaftpflicht.

Nun ist das bei Profis sehr selten: Die haben das richtige Werkzeug (Bohrhammer, der zum Andübeln einer Gardinenstange im Fenstersturzbereich problemlos Kiesel im Beton zertrümmert), Ortungsgeräte, um Leitungen vorher zu finden und Erfahrung, wie man z.B. einen Eisenmatte in der Decke mit einem Metallbohrer durchtrennt oder diagonal einen Zentimeter weiter neu bohrt und das alte Loch zuspachtelt.

Wichtig wäre, den Handwerker im Zeifel vorher zu fragen, ob er versichert ist und was er alles mitbringt, um den Job sachgerecht zu erledigen.

Beim Bohren kann folgendes schief gehen:

Leitung anbohren. Ist doof, muss man aufmachen, Dose setzen, und reparieren. Ein guter Handwerker vermeidet das (Leitungssucher, Installationszonen).

Auf Stahl in Stahlbeton treffen ist kein Problem. Oft reicht drücken bis das Loch trotzdem drin ist, bei ordentlichem Werkzeug. Für harte Fälle gibt es spezielle Bohrer.

Und wenn ein Loch doch mal weg muss, nimmt man Acryl oder Spachtelmasse. Alles kein Problem. ;-)