Hätte Baschar al-Assad ein Anrecht auf Asyl in Deutschland, wenn er in seinem Heimatland mit dem Tode bedroht wird?
Das Asylrecht wird ja immer behauptet wäre individuell und man dürfe an niemanden an der deutschen Grenze zurück weisen.
Was wäre jetzt, wenn Baschar al-Assad zu Fuß die deutsche Grenze übertreten würde, hätte er eine Chance auf ein faires Asylverfahren?
4 Antworten
Die Chance hätte er auf jeden Fall. Was du für fair hältst, weiß ich allerdings nicht.
Er würde sicher nicht nach Syrien zurückgeschickt, solange es mit der neuen Regierung kein Auslieferungsabkommen gibt. Und in diesen Abkommen wird sicher auch nicht festgelegt, dass auch mit dem Tode Bedrohte ausgeliefert werden müssen.
Theoretisch ja. Man könnte ihn aber zur unerwünschten Person erklären oder bei Haftbefehl an Den Haag ausliefern.
Im Augenblick werden alle syrischen Asylanträge ausgesetzt. Das würde im Prinzip auch für Assad und Gefolge gelten.
Ich Denke davon abgesehen aber auch nicht das er auf diese Idee käme. Er würde sicher in keinem europäischen Land um Asyl bitten.
Ja, allerdings würde er nach deutschen Recht vor Gericht gestellt werden.