Haben zu viele Online Accounts negative Auswirkugen z.B auf den Score etc.?

1 Antwort

DSGVO

Eine Verarbeitung personenbezogener Daten ist nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe f) DSGVO dann rechtmäßig, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.

Das gilt drundsätzlich auch im Internet. Daher sollte man sich diese lustigen Kekse (Cookies) auch durchlesen, ehe man "Allem Zustimmen" und "Weiter" auswählt. Ich lehne auch die lustige Falle "Bei berechtigten Interesse" ab, da jedes Unternehmen bestrebt ist Gewinne zu erzielen.