Meine Frau hat meinen Hund verkauft: Kann ich ihn zurückholen?

4 Antworten

Selbstverständlich - es ist Dein Hund, da Du im Kaufvertrag stehst.

Ich frag mich allerdings, ob es so sinnvoll ist, den Hund zurück zu holen - solange Du mit Deiner Frau zusammen bist. Denn wenn sie so einfach mal den Hund verkauft, wird sie keinerlei Interesse an diesem haben und das ist übel für ein Lebewesen. Denn wir reden hier von einem Lebewesen, nicht von einem Auto.

Also wenn der Käufer jemand ist wo es der Hund gut hat - dann bitte verzichte auf Dein Recht und akzeptiere es - zur Liebe zum Hund.

Nur wenn Du Dich von Deiner Frau getrennt hast oder der Hund es beim Käufer nicht gut hat - nur dann wäre es ok ihn zurück zu holen. Ob der Käufer das so einfach mitmacht, ist fraglich. Denke da heißt es Anwalt und es kann einige Zeit dauern und ob das dann gut ist, ist echt fraglich. Der Hund gewöhnt sich dort ein und wird dann wieder rausgerissen.

Tut mir leid, aber ich finde das zum Kot.....

Hallo,

ja, natürlich hast du immer noch das Eigentumsrecht an dem Hund, denn deine Frau kann nicht verkaufen, was ihr nicht gehört.

Wahrscheinlich musst du den "Diebstahl" deiner Frau bei der Polizei zur Anzeige bringen. Ob die Käufer den Hund so einfach wieder herausrücken werden, wage ich zu bezweifeln. Mit der Polizei im Rücken und einem guten Anwalt sollte das aber kein Problem sein.

Wer eine Sache kauft (und der Hund gilt juristisch nun mal als Sache), die dem Verkäufer gar nicht gehört, kann kein Eigentum an dieser Sache erwerben.

Gutes Gelingen und alles Gute für den Hund

Daniela

Ja, der Hund ist eine Sache, die dir gehört.


Genauso wenig rechtskräftig wäre es, wenn deine Frau oder irgendjemand dein Auto verkauft.


Ich hoff der Heimtierausweis/Impfpass ist noch bei dir? Das ist sowas wie der KFZ-Schein für den Hund.


HubiAnton 
Fragesteller
 27.10.2015, 13:44

Ist also der Vertrag zwischen meiner Frau und der Käuferin ungültig? Die Ausweise sind jetzt alle bei der Käuferin.

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HappyHund  27.10.2015, 13:49
@HubiAnton

Geh zur Käuferin hin und erkläre ihr die Sachlage. Nimm dazu deinen Kaufvertrag mit, um zu beweisen, dass der Hund nicht deiner Frau gehört. Wahrscheinlich wird deine Frau das Geld nicht zurückzahlen wollen. D.h. dieses Geld musst du erst mal vorschießen. Aber ich denke der Hund hat da Vorrang.

Dumm wirds, wenn die Käuferin den Hund nicht hergeben will. Da musst du zivilrechtlich klagen und das kann teuer werden.

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dsupper  27.10.2015, 14:00
@HappyHund

Rein rechtlich muss der Eigentümer dem vermeindlichen Käufer noch nicht mal das Geld zurückzahlen, denn ihm ist der Hund "geklaut" worden und wer geklaute Ware kauft - guckt in die Röhre (ist bei einem geklauten Auto auch nicht anders).

Das Geld kann sich der geprellte Käufer nur bei der Frau wiederholen, bzw. diese auch anzeigen, weil sie geklaute Ware verkauft hat.

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Der Hund gehört dir, also selbstverständlich, du stehst im Kaufvertrag. Diese Frage sollst du zuerst mit deiner Frau klären. Und wir reden von einem Lebewesen. In dieser Geschichte wünsche ich alles Gute für den Hund!