Habe vergessen dem Job-Center Bescheid zu geben, dass ich für 8 Tage im Ausland bin, was nun?

8 Antworten

Du musst dir die Ortsabwesenheit vorher genehmigen lassen. Nun kannst du entweder nur hoffen, dass das JobCenter nichts merkt und du in dieser Woche keinen Vorsprachetermin und kein Stellenangebot bekommst oder du bekommst für diesen Zeitraum das ALG2 gestrichen bzw. eine Sanktion wegen Meldeversäumnis (ich glaube, das sind 10% beim ersten Mal).

Nur Bescheid geben reicht nicht, das muss im Vorhinein genehmigt werden. Du entscheidest nicht, wann und ob du weg darfst, du brauchst deren Einverständnis.

Zunächst muß man sog. Ortsabwesenheit beantragen.

Das bedeutet in Deinem Fall, daß Du entweder nicht (vor Vorliegen einer Genehmigung) verreist oder Deine Reise schnellstmöglich nachmeldest.

Man wird dann ggf. das ALG 2 für die Zeit der ungenehmigten Ortsabwesenheit von Dir zurückfordern.

Du musst hier sogar einen kompletten Antrag auf Urlaub stellen, was dir dann auch auf deine Urlaubstage angerechnet wird. Vorher darfst du überhaupt gar nicht erst das Land verlassen da dir sonst erstmal die Leistungen gestrichen werden.

Und erst wenn du die Positive Rückmeldung bekommst, sprich die Erlaubnis, darfst du verreisen. Solltest du dagegen nicht Mitwirken weil du "im Ausland" bist, drohen sogar Leistungsrückzahlungen inkl. Einstellung der Leistungen bzw. sogar eine Sanktion für mind. 3 Monate.

Nun ja, dann liegt das Kind "meldungstechnechnisch" nun leider schon im Brunnen . Dann solltest Du am besten jetzt schnell noch eine Dir vertraute Person darum bitten , täglich in der Zeit Deiner Abwesenheit nach Deiner Post zu schauen , und ausschließlich Post vom Jobcenter dann ausnahmsweise auch öffnen zu dürfen .

So kannst Du wenigstens noch notfalls darüber informiert werden , wenn genau innerhalb Deiner Abwesenheit ein Vorsprachetermin ins Haus flattern würde . So könnte man dann immerhin noch entsprechend reagieren und ggf. um Terminverlegung bitten .

Ist rechtlich gegenüber dem Jobcenter zwar nicht ganz sauber , aber Deiner Informationspflicht bist Du ja ohnehin schon wegen der Ortsabwesenheit nicht nachgekommen . So kann aber immerhin noch etwas Schadensbegrenzung betrieben werden mit der Möglichkeit der täglichen Informierbarkeit .