Habe ohne Gerichtsverhandlung einen Brief bekommen in dem ich eine Strafe zahlen soll wird es eine Gerichtsverhandlung auch noch geben?
Bei mir wurden 57g speed gefunden habe gleich ein paar wochen später ein Brief bekom indem drin stand entweder 2700€ oder 90 Tage bau .
Nun frage ich mich ob es ausserdem noch eine Gerichtsverhandlung geben wird.
Ein bekannter der im bau sitzt hat ausgesagt das ich ihn über 3 jahre große Mengen an cannabis verkauft hätte obwohl ich mit gras nie was zu tun hatte daraufhin ist die Polizei bei mir aufgeschlagen und hat das speed bei mir gefunden ...
Nun weiß ich nicht ob ich für die aussage meines "Bekannten" der mich verpetzt hat noch weiteres zu Befürchten habe denn eine Gerichtsverhandlung hat es bisher nicht gegeben und es ist seitdem etwa ein halbes jahr vergangen ...
7 Antworten
Steht da vielleicht Strafbefehl darüber? Darunter müsste eine Belehrung stehen. Steht alles drin. Schon mal versucht es zu lesen?
Anwwalt, Anwalt und nochmal Anwalt.
Das Einschalten eines Anwaltes ist kein Patentrezept, denn es kann zu weiteren finanziellen Belastungen führen. Es ist nicht angebracht, Anwälten blind zu vertrauen.
Ein Anwalt vertritt zunächst erst einmal seine eigenen Interessen. Und wenn der Anwalt die Akte nur oberflächlich liest, im Gerichtsprozess die entscheidenden Anträge nicht stellt, weil er es in erster Linie nur darauf abgesehen hat, nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte abzurechnen, dann gibt es noch eine zweite unnötige Baustelle, die wiederum nur mit dem EInschalten eines weiteren neuen Anwaltes bearbeitet werden kann.
Deratige Beschäftigungsprogramme von Anwälten braucht kein Mensch.
Der FS sollte daher sehr genau überlegen, ob das EInschalten eines Anwalt in seinem Falle wirklich so sinnvoll ist. Er läuft Gefahr, zusätzlich zu seiner Strafe noch eine hohe Anwaltsgebühr bezahlen zu müssen.
Bei sowas ist ein Anwalt eigentlich eine gute Wahl.
Du könntest Einspruch einlegen.
Du könntest noch diesen Bekannten wegen Verleumdung bzw. üble Nachrede anzeigen.
Das nennt man Strafbefehl.
Ich weiß dein Einkommen nicht, dann kann ich sagen ob die Geldstrafe angemessen ist.
Das ist sicher ein geschätztes Einkommen, sehr tief angesetzt bei 30 Euro Tagessatz.
Habe ohne Gerichtsverhandlung einen Brief bekommen in dem ich eine Strafe zahlen soll
Das ist ein Strafbefehl. § 407 ZPO. Geldstrafe bzw. Ersatzfreiheitsstrafe, wohl wegen Drgenbesitz in einer nicht geringen Menge (ergo Wiederverkauf).
wird es eine Gerichtsverhandlung auch noch geben?
Nein - sofern du keinen Einspruch einlegst. Näheres siehe Rechtsbehelf und Anwalt - den du benötigen wirst.