Guten Morgen, mein AG hat sofort das Integrationsamt informiert, als ich meine Behinderung bekannt gab. Ich habe bisher keine körperlichen Einschränkungen?

2 Antworten

Weshalb wurde vom Arbeitgeber das Integrationsamt informiert❓

Will Dich Dein Arbeitgeber kündigen❓

Grad der Behinderung legt ja ein Amt fest. Du bist nichteinmal verpflichtet, darüber Deinen Arbeitgeber zu berichten

Hast Du Grad der Behinderung von mindestens 30, aber unter 50, dann kannst Du über das Arbeitsamt ne Gleichstellung beantragen

Dann muss der Arbeitgeber eine Kündigung über das Integrationsamt laufen lassen, reicht, wenn du es bei Erhalt einer Kündigung g dem Arbeitgeber meldest.

Hast Du einen Grad von 50 oder mehr, dann macht Meldung insofern Sinn, da Du dann eine Woche mehr Urlaub hast

Kundigungsschutz ebenfalls

Woher ich das weiß:Recherche

HEIDI13768 
Beitragsersteller
 13.06.2025, 05:25

Ich bin seit 25 Jahren in dieser Firma beschäftigt jetzt habe ich chronische Krankheiten und einen Grad von 100 bekommen. Ich habe meinen AG informiert da es in letzter Zeit Probleme gab und mir immer mehr Körperliche Arbeit zugeschlagen wurde und auf anraten des Arztes die zusätzlichen Urlaufstage für Artztbesuche zu nutzen entweder möchte er mich kündigen oder Zuschüsse erhalten. Ich bisher keine Einschränkungen möchte aber nicht ständig überlastet werden. Seit meinem Unfall im letzten Jahr ist das Arbeitsverhältnis zerrüttelt. Ich soll auch Unterlagen unterschreiben ich finde das sehr merkwürdig. Ich selbst hatte noch keinen Kontakt zum Integratonsamt da ich erst vor 2 Wochen bescheid bekommen habe

Musher1972  13.06.2025, 05:31
@HEIDI13768

Ok, da war die Information vom AG angebracht, a) wg den zusätzlichen Urlaubstagen b) daß Du wg Krankheitstagen keine Probleme bekommst und c) kann gut sein, daß AG Integrationsamt um Hilfe bittet, um Dir einen passenden Arbeitsplatz mit Zuschüssen einzurichten

Wünsche Dir, daß Du gut mit Deinen Einschränkungen zurecht kommst und Unterstützung bekommst

Und was ist die Frage?

Mit einem anerkannten GdB ab 50 oder Gleichstellungsanerkennung spart der AG unter Umständen Kosten (je nach Betriebsgröße & angestellten Schwerbehinderten).

Zudem ist bei einer Kündigung (Arbeitgeberseite) die Zustimmung des Integrationsamt mit einzuholen.

Passt also alles.