Gullydeckel ausgehoben und Sachbeschädigung?

3 Antworten

Hallo AchillesSLF,

um dich etwas zu beruhigen, erwähne ich zunächst einmal die Tatsache, dass du für diese Straftaten mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit keine Haftstrafe erhalten wirst.

Dennoch sind es mehrere Straftaten, die du begangen hast. Die wären:

  • Sachbeschädigung,
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und falls dies ebenfalls zum Protokoll hinzugefügt wurde, kommt noch
  • eine Ruhestörung hinzu.

Beginnen wir mit der Sachbeschädigung:

Hier wirst du eventuell dazu aufgefordert werden, den entstandenen Schaden zu begleichen. Da deine Begleitung ebenfalls für diesen Sachschaden aufkommen muss, werdet IHR BEIDE also dazu aufgefordert werden, den Schaden zu begleichen.

Dann haben wir einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr:

Dies steht in der Tat mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren in Verbindung. Dennoch wird hier vermutlich berücksichtigt, dass du den Gullideckel immerhin auf der Straße liegen gelassen hast, sodass das Loch wieder geschlossen werden kann, anstatt, wie andere das "aus Jucks und Tollerei" tun, diesen zu verstecken oder irgendwo zu entsorgen, sodass das Loch vorerst offen bleibt, massiv den Straßenverkehr behindert und Leben in Gefahr bringt. Hier könntest du also entweder mit einer Geldstrafe oder mit einer Bewährung rechnen.

Der letzte Punkt ist die Ruhestörung - falls die Polizei dies zum Protokoll hinzugefügt haben sollte:

Sollte es nicht zum Protokoll hinzugefügt worden sein, könntest du Glück haben, dass du bezüglich dieser Angelegenheit nichts erhalten wirst.

Sollte es doch zum Protokoll hinzugefügt worden sein, so könnte die Ruhestörung lediglich eine Nebenrolle spielen, dürfte jedoch nichts gravierendes sein.

Alles in Allem, ohne die Akte zu kennen, würde ich sagen, dass du eine Bewährungsstrafe erhalten könntest und dennoch zusätzlich für den Sachschaden aufkommen musst.

Da du auch nicht vorbestraft bist, könntest du tatsächlich Glück haben, dass du eine Bewährungsstrafe erhalten könntest. Doch Vorsicht:

Es kommt auch darauf an, wie die Richterin/der Richter entscheiden wird.

LG, Toxic38

Hallo Toxic38,

danke für deine ausführliche Antwort! :)

Das hilft mir schon ein wenig weiter.

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@AchillesSLF

Gern geschehen :-)

Ich wünsche dir alles Gute und drücke dir die Daumen :-)

Aber keine Dummheiten mehr machen. Denn wenn dies in das polizeiliche Führungszeugnis stehen sollte, dann bist du sozusagen "gebranntmarkt" und kannst bei eventuellen, späteren Straftaten nicht mehr darauf plädieren, dass du keine Vorstrafen hast; dass du nicht vorbestraft bist. Denn dann musst du wirklich mit bösen, strafrechtlichen Konsequenzen rechnen (Haftstrafe). Na ja, je nachdem, was gemacht wurde.

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Das wird gravierend. Sachbeschädigung, Verkehrsgefährdung. Bewährungsstrafe, wenn Du Glück hast und den angerichteten Schaden bezahlen. Das wird in die Tausende gehen.

Hallo Akka2323,

danke für deine Antwort.

okay... :/

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Ich bin nicht vorbestraft also bin ich doch Ersttäter, oder?
Auch das ich die Tat gestanden habe hilft mir, oder?

das macht die sache nicht wirklich billiger...

sachbeschädigung, eingriff in den straßenverkehr, ruhestörung......

wird teuer

Hallo catweasel66,

danke für deine Antwort.

ojeee.... :/

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