Grundstück ist im städtischen Bauplan darf man dort wirklich bauen?
Wir haben ein kleines Grundstück es grenzt an ein bestehendes Baugebiet. War gestern im Bauamt und die Bestätigungen dass dies nun ein Baugrund ist. Kann man sich darauf verlassen.
2 Antworten
Ja, das sollte die Gemeinde bzw. Verwaltung wissen auch anhand der Bebauungspläne. Da kann man sich drauf verlassen - wenn nicht, wird sowieso geklagt und dann sieht die Gemeinde alt aus (so was habe ich mal als Gemeinderat erlebt; da hatte sich das Bauamt geirrt - so was geschieht aber sehr selten). Es dürfte nur so sein, dass bestimmte Baufenster zu erfüllen sind etwa bezüglich des optischen Erscheinungsbild des Hauses, das da gebaut werden soll etwa im Sinne von Dachwinkel, Bedachung, Einfriedung und Ähnlichem.
Wenn euer Grund an ein Baugebiet grenzt, gilt da ein anderer bzw. meist älterer Bebauungsplan als im Baugebiet an sich (diese Gebiete grenzen aneinander bzw. haben meist mehrere Teilabschnitte, die nach und nach freigegeben werden durch den Gemeinderat) oder wird eine rechtsverbindliche Ausnahme gemacht.
Man muss sogar beim Kauf eines Bauplatzes bzw. eines solchen Grundstücks in gewisser Frist bauen, da geht es um die Bauverpflichtung - aber das regelt die Gemeindesatzung, da müsste man sich erkundigen. Üblich sind drei bis fünf Jahre ab Kauf.
Wenn die das sagen und es nicht stimmt sind sie selber schuld
Es geht um ein Erbe für ein Kind,das übergeben werden soll es wird dann bestimmt verkauft