Greift Doppelsteuerabkommen bei doppelten Hauptwohnsitz (DE & Ö)?

1 Antwort

Von österreichischem Recht habe ich keine Ahnung, aber aus deutscher Sicht kann ich etwas beitragen:

Jetzt stellt sich für mich die Frage, wie ich meine Meldesituation gestalte.

Da hast Du wenig Spielraum. Du musst das melden, was auch den Tatsachen entspricht.

Ich würde ungerne mein deutsches Bankkonto aufgeben, da ich ein paar verbesserte Konditionen auf diesem habe, was bei einer Kündigung durch eine Abmeldung aus Deutschland verloren gehen würde.

Wenn Du Deine Wohnung aufgibst, musst Du Dich abmelden. Wenn Du Deine Wohnung weiterhin bewohnst, darfst Du Dich nicht abmelden.

Im Internet finde ich mehrere Quellen, die behaupten, dass ein doppelter Hauptwohnsitz (Deutschland & Österreich) wäre kein Problem wäre.

Das ist er aus deutscher Sicht auch nicht, weil den deutschen Meldebehörden Wohnungen im Ausland egal sind.

Andererseits findet man auch andere Quellen, die sagen dass zwei Hauptwohnsitze in verschiedenen EU Ländern nicht möglich seien.

Vielleicht sehen das andere Staaten anders.

Als Laie im (Steuer-)Recht frage ich mich jetzt wie ich meine Meldesituation am besten gestalte, dass ich weiterhin mein deutsches Konto halten kann und trotzdem in Österreich auch richtig gemeldet bin?

Für die Besteuerung kommt es nicht darauf an, wie und wo Du gemeldet bist, sondern nur auf die tatsächlichen Verhältnisse. Wenn Du Dich hauptsächlich in Österreich aufhältst und dort auch für einen österreichischen Arbeitgeber arbeitest, musst Du Dein Einkommen aus dieser Tätigkeit in Deutschland nicht versteuern. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Du auch in Deutschland auch noch eine Wohnung unterhältst.

Ich gebe übrigens keine Rechts- oder Steuerberatung. Wenn Du eine fundierte Auskunft haben möchtest, solltest Du einen Steuerberater fragen.