Grauzone beim Arbeitsvertrag?

2 Antworten

Wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt gelten die gesetzlichen Regelungen bzw. der Tarifvertrag.

An Urlaub stehen Dir 5 Wochen zu. Bei einer "Normalwoche" mit 5 Arbeitstagen wären das 25 Arbeitstage. Arbeitest Du an weniger Tagen in der Woche werden das nicht mehr arbeitsfreie Wochen. Wer nur an 4 Tagen pro Woche arbeitet hat immer noch 5 Wochen und nicht 6 plus 1 Tag.

Ändert sich die Zahl der Arbeitstage während des Arbeitsverhältnisses ist das auch so. Da ist die Rechnung Deines Arbeitgebers wohl korrekt.

Falls Deine regelmässigen freien Tage mit gesetzlichen Feiertagen zusammen fallen gibt es dafür leider auch nichts extra. Jemand der immer am Montag frei hat für den ist sowas wie Ostermontag oder Pfingstmontag leider ohne Bedeutung in der Berechnung der freien Tage. Feiertage die auf einen Donnerstag an dem Du arbeitest würden einen Guttag bringen.

Familiengerd  15.05.2018, 17:28
An Urlaub stehen Dir 5 Wochen zu.

Aber nicht in Deutschland!

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janawieniq  16.05.2018, 09:58
@Familiengerd

Die Tarifverträge im Hotel- und Gaststättengewerbe sind seit einiger Zeit allgemeinverbindlich.

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Familiengerd  16.05.2018, 12:51
@janawieniq

Der von Dir mitgeteilt Link betrifft nur Betrieb, die dem Gaststättenverband DEHOGA in Berlin als Arbeitnehmerverband angehören; nur für dessen Mitglieder ist dieser Tarifvertrag verbindlich; wer als Betrieb dem Verband nicht angehört, muss diesen Tarifvertrag auch nicht anwenden!

Die Tarifverträge im Hotel- und Gaststättengewerbe sind seit einiger Zeit allgemeinverbindlich.

Das ist - jedenfalls mit Stand vom 01.07.2017 - nicht richtig!

Es gibt allgemeinverbindliche Tarifverträge für das Hotel- und Gaststättengewerbe in >> Baden-Württemberg, >> Bremen, Niedersachsen, >> Nordrhein-Westfalen und >> Schleswig-Holstein

(Quelle: www.personalorder.de/magazin/main/docs/arbeitsrecht-verzeichnis-allgemeinverbindlicher-tarifvertraege.pdf;jsessionid20805842C849831A1B94326F51D91316.pdf - dort Seite 20f)

Woher hast Du denn die Information über die angebliche Allgemeinverbindlichkeit (die ja dann bundesweit gelten müsste)?!?

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Wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt (Weihnachten / Neujahr) bekommst Du dann als "normalsterblicher" einen zusätzlichen Feiertag?