Grauzone beim Arbeitsvertrag?
Ich bin seit Februar 2017 in einem Restaurant angestellt, mit vertraglichen 5 Tagen auf 45-Stunden-Woche mit Zeiterfassung, mit Sonntag/Montag als Schließtage. 2018 wurde das "Konzept" geändert. Nun arbeite ich/wir mündlich, jedoch nicht vertraglich, in einer 4-Tage-Woche ohne Zeiterfassung mit Dienstag als zusätzlichen freien Tag, da wir die 45 Stunden ja trotzdem in der Zeit leisten. Zusätzlich arbeiten wir an den Feiertagen, wenn diese nicht auf unsere fixen freien Tage fallen. Und wörtlich zitiert "Schenken wir Euch 33 freie Tage!" (bis Oktober) laut unserem Eigentümer.
Ich werde kündigen, habe dies auch schon bekannt gegeben.
Hierbei werden jedoch die Resturlaubstage aber in einer 5-Tage Woche abgebaut (obwohl man für einen Tage Urlaub auch nur einen unterschreibt und nicht 1,25). Die vergangenen und kommenden Feier-/Guttage, die zumal auf meine freien Tage Mo/Di gefallen sind/fallen werden/ich arbeite, werden nicht berücksichtigt. Es wird hier leider wiedermal in der Gastronomie in Grauzonen herumgepfuscht, die mich am Ende verzweifeln lassen und irritieren.
Was steht mir rechtlich nun zu?
Vertraglich 5 Tage Urlaub mit den Guttagen oder die mündlichen 4 Tage ohne Guttage?
oder gibts noch was anderes?
Vielen Dank!
2 Antworten
Wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt gelten die gesetzlichen Regelungen bzw. der Tarifvertrag.
An Urlaub stehen Dir 5 Wochen zu. Bei einer "Normalwoche" mit 5 Arbeitstagen wären das 25 Arbeitstage. Arbeitest Du an weniger Tagen in der Woche werden das nicht mehr arbeitsfreie Wochen. Wer nur an 4 Tagen pro Woche arbeitet hat immer noch 5 Wochen und nicht 6 plus 1 Tag.
Ändert sich die Zahl der Arbeitstage während des Arbeitsverhältnisses ist das auch so. Da ist die Rechnung Deines Arbeitgebers wohl korrekt.
Falls Deine regelmässigen freien Tage mit gesetzlichen Feiertagen zusammen fallen gibt es dafür leider auch nichts extra. Jemand der immer am Montag frei hat für den ist sowas wie Ostermontag oder Pfingstmontag leider ohne Bedeutung in der Berechnung der freien Tage. Feiertage die auf einen Donnerstag an dem Du arbeitest würden einen Guttag bringen.
Lt. Manteltarifvertrag Berlin sind es in D je nach Betriebszugehörigkeit zwischen 5 und 6 Wochen.
Die Tarifverträge im Hotel- und Gaststättengewerbe sind seit einiger Zeit allgemeinverbindlich.
Der von Dir mitgeteilt Link betrifft nur Betrieb, die dem Gaststättenverband DEHOGA in Berlin als Arbeitnehmerverband angehören; nur für dessen Mitglieder ist dieser Tarifvertrag verbindlich; wer als Betrieb dem Verband nicht angehört, muss diesen Tarifvertrag auch nicht anwenden!
Die Tarifverträge im Hotel- und Gaststättengewerbe sind seit einiger Zeit allgemeinverbindlich.
Das ist - jedenfalls mit Stand vom 01.07.2017 - nicht richtig!
Es gibt allgemeinverbindliche Tarifverträge für das Hotel- und Gaststättengewerbe in >> Baden-Württemberg, >> Bremen, Niedersachsen, >> Nordrhein-Westfalen und >> Schleswig-Holstein
(Quelle: www.personalorder.de/magazin/main/docs/arbeitsrecht-verzeichnis-allgemeinverbindlicher-tarifvertraege.pdf;jsessionid20805842C849831A1B94326F51D91316.pdf - dort Seite 20f)
Woher hast Du denn die Information über die angebliche Allgemeinverbindlichkeit (die ja dann bundesweit gelten müsste)?!?
Wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt (Weihnachten / Neujahr) bekommst Du dann als "normalsterblicher" einen zusätzlichen Feiertag?
Aber nicht in Deutschland!