Gleichwertiger Bildungsstand zu einer für die Verwendung in der Feuerwehr förderlicher Berufsausbildung?

3 Antworten

§ 3 Abs. 2 SächsFwAPO bringt dich weiter:

Bewerber für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 müssen außerdem das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie
1.
den Realschulabschluss,
2.
den Abschluss einer Hauptschule und eine für die Verwendung in der Feuerwehr förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder
3.
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen.

aristo771 
Fragesteller
 21.11.2021, 19:24

Ja schon klar, aber was wäre denn beispielsweise ein gleichwertig anerkannter Bildungsstand? Danke trotzdem erstmal für die Antwort.

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Hier würden Ausbildungen wie

- Kfz-Mechatroniker

- Elektriker

- Rettungs- & Notfallsanitäter (wobei Rettungssanitäter glaube kein in Deutschland anerkannter Ausbildungsberuf ist)

in Frage kommen.

Um z.B. bei der BF in Dresden anfangen zu können, brauchst du eine abgeschlossene Berufsausbildung, welche für den Feuerwehrdienst dienlich ist, oder ein abgeschlossenes Studium.

Nur mit einem Schulabschluss hast du da keine großen Chancen, aufgenommen zu werden. Das weiß ich aus zuverlässlicher Quelle.