Gläubiger Vertreter hat Vollstreckungsbescheid nicht erhalten muss ich mir sorgen machen?

2 Antworten

Beruhige Dich bitte - es ist doch alles in Ordnung, dem Bevollmächtigten liegt der Vollstreckungsbescheid einfach noch nicht vor, so daß er diesen nicht entwerten kann.

Dafür kannst Du nichts. Ich denke nicht, daß Du mit etwas Anderem als der Entwertung des Bescheids rechnen mußt.

Du solltest aus Eigeninteresse hinterher bleiben.

Solange der Vorgang nicht abgeschlossen ist, bleibst Du ein "säumiger Zahler ".

Das hat Auswirkung auf Dein Rating und in Folge auf Deine Kreditwürdigkeit.