Gilt bei Ackerstatus immer noch die Umbruchsregelung?

2 Antworten

Das gilt nur, wenn die Fläche landwirtschaftlich genutzt werden soll. Hat aber nichts damit zu tun, ob sie einem "Privatmann" gehört. Grundsätzlich muss nach der neuen GAP der Umbruch nur angezeigt werden. Also - es bleibt nicht automatisch Grünland bzw. man benötigt bei Umbruch keine Ausgleichsfläche. Das gilt aber nur dann, wenn sonst keine Sachverhalte dagegen sprechen. Z.B. Fläche im WSG, Moorboden, Erosionsgefahr, naturschutzbedeutsam u.a. Ich empfehle deshalb trotzdem den Umbruch nach 5 Jahren, bzw. in Bayern zumindest geht auch umcodieren in z.B. Ackergras. Da muss dann halt irgendwas - nachvollziehbares - eingesät werden.

Wieso erkundigst du dich nicht beim zuständigen Landwirtschaftsamt?

IMHO ist das nur wichtig, falls du WIEDER ackern willst in Zukunft (verbit von Grünlandumbruch)...

https://de.wikipedia.org/wiki/Umbruchverbot

Zumindest Google mal zu deinem Bundesland...

https://www.google.com/search?q=Ackerstatus

Cantoclass 
Fragesteller
 13.05.2023, 18:54

Eigentlich will ich nur einen kleinen Teil selbst beackern. Andererseits ist Ackerland deutlich wertvoller als Grünland. Deshalb geht die Regelung nach hinten los, weil keiner diesen Status verlieren möchte und deshalb ackert.

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