Gibt es bzgl. der Kündigung eines FSJ Vertrages durch den FSD besondere Kriterien, die erfüllt sein müssen, wenn der FSJler noch minderjährig ist?

1 Antwort

Ich denke, diese Frage wirst du auf GF nicht rechtssicher klären können, sondern bräuchtest dafür Unterstützung durch den Träger oder eventuell sogar durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Erfahrung im Bereich der Freiwilligendienste!

So zur Erklärung dieser Einschätzung: ich bin Wirtschaftsfachwirtin, arbeite als Personalerin bei einem Träger der Jugendhilfe und habe somit inzwischen über fünf Jahre Erfahrung mit dem Thema Freiwilligendienst aus Verwaltungs- und Personalsicht. Deine Frage beinhaltet gleich zwei bis drei Sonderfälle. Der erste ist der Freiwilligendienst an sich, der rechtlich kein Arbeitsverhältnis ist, auf das aber dennoch bestimmte Vorschriften aus dem Arbeitsrecht zutreffen. Der zweite wäre, dass es bei Freiwilligendiensten auf der anderen Seite der tätigen Person ja nicht nur einen Arbeitgeber, sondern eine Einsatzstelle und einen Träger gibt, also dreiseitige Verträge. Und der dritte Sonderfall ist dann oben drauf noch, dass du von einer minderjährigen Person ausgehst!

Das einzige, was ich erlebt hab in den fünf Jahren, war eine Kündigung eines Freiwilligen wegen wiederholtem, unentschuldigtem Fehlen. Das war schon kompliziert genug, da wir als Einsatzstelle hier erst einmal mit dem Träger aufdröseln mussten, wer diese Kündigung ausspricht und wie die Zustimmung des anderen dabei berücksichtigt und dokumentiert werden muss. Und hier war zumindest der kleine Vorteil, dass mein damaliger Arbeitgeber nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fiel! Dieser Freiwillige war allerdings schon locker volljährig. Das wäre eben der nächste Aspekt, der hier noch reinspielen würde...

Wenn es sich hier also um einen konkreten Fall handelt, der dich betrifft, wende dich an den Träger, das Bundesministerium oder eben direkt an einen Fachanwalt, um das inklusive der geschlossenen Verträge genau prüfen zu lassen! GF ist da echt keine gute Plattform für ;).