Gibt der Zoll mir als Empfängerin bescheid, wenn er etwas einbehalten hat?

3 Antworten

Ja, da kriegst Du Bescheid. Inklusive der Rechnung
- für ein Steuer
- für die Vernichtung
- und evtl. noch ein wenig Ärger mit dem Rechteinhaber.

Das Geld an den Händler bist Du auch los. So gesehen wäre es sogar von Vorteil, wenn er Dich, äh die Freundin, über den Tisch gezogen hat und gar nichts verschickt.

Das war nicht sonderlich intelligent. Lasse dich nicht in illegale Aktivitäten sogenannter "Freunde" verwickeln.

Der sogenannten "Freundin" war sicher klar dass es verboten es. Also findet man einen Dummen der dafür den Kopf hin hält. Die Abmahnung geht an dich.

Gibt der Zoll mir als Empfängerin bescheid, wenn er etwas einbehalten hat?

Natürlich, der Zoll behält ja nicht irgendetwas ein sondern nur wenn du es nicht einführen darfst, du kriegst dann natürlich eine entsprechende Strafe