Gewinnzusage verbindlich?
Hallo zusammen ☺️ Meine Frage klingt ganz bestimmt für viele jetzt banal oder unwichtig aber mich würde sie gerade wirklich brennend interessieren .
Ich habe vorhin bei Instagram die Kitteilung bekommen , dass ich bei einem neuen Kinofilm eine Playstation 5 gewonnen habe .
die Freude bei den Kindern war natürlich riesen groß , da wir bisher leider noch keine ergattern konnten.
Teilnahmeschluss war gestern , das hatte ich tatsächlich übersehen und heute morgen erst teilgenommen .
nachdem ich schon lange alles ausgemacht hatte mit der Firma kam dann plötzlich folgende Nachricht :
Hallo M****, uns haben mehrere Nachrichten erreicht, dass du außerhalb des Gewinnspielzeitraumes teilgenommen hast. Wir haben das nochmal geprüft und leider stimmt dies. Somit erfüllst du nicht alle Teilnahmebedingungen und der Gewinn muss erneut ausgelost werden. Tut uns wirklich leid. 😕
da war die Enttäuschung natürlich riesig , aber hätte nicht vorher geprüft werden müssen ob alle Teilnahmebedingungen erfüllt sind ?
ich weiß, es gibt wichtigeres im Leben , dennoch würde es mich gerade interessieren.
liebe Grüße
3 Antworten
Diese Gewinnspiele auf Instagram und Co sind sowie meisten Fake. Alle die man liken und teilen soll, bei denen man auf einen komischen link klicken muss und die auch kein Impressum usw haben sind Fake. Wenn würde man bei einem echten gewinnspiel auch auf die Webseite des Veranstalters geleitet werden und muss nicht auf einen komischen link klicken. Wenn es eine echte Zusage ist wäre die verbindlich aber die sichern sich ab. Wenn es Fake war haben sie es. Vielleicht extra so gemacht dass man zu spät teilnimmt um an die Daten zu kommen. Oder sie sagen man hat die Chance auf den Gewinn oder ist nominiert für den Gewinn. Beides bedeutet gar nichts und ist keine gewinngarantie.
Oft rufen später welche an und sagen man hätte gewonnen müsste aber ein Abo abschließen oder man hätte sich nicht abgemeldet und soll jetzt 300 Euro nachzahlen. Beides ignorieren beides Betrug
Ist nicht verbindlich.
Das ist wie beim Lottospielen. Selbst wenn die genau wissen, dass Du gewonnen hast, schließlich steht Dein Name und Adresse auf dem Schein, schleppst Du den Schein nicht im Original herbei, gehst Du leer aus.
Auch wenn hinterher Merkmale auftreten, welche Dich vom Spiel disqualifizieren, bist Du raus.
Sorry, ist natürlich niederschmetternd, aber so ist es.
Ok vielen Dank , ich hätte wohl sowieso nix unternommen , es hat mich nun einfach mal interessiert
Das BGB ist da eigentlich eindeutig:
"§ 661a GewinnzusagenEin Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten."
Wenn Du also eine Gewinnzusage bekommen hast, ist der versprochene Gewinn problemlos einklagbar. Ob Du die TB erfüllst, hätte vom Veranstalter vorher abgeklärt werden müssen bzw. war für ihn klar ersichtlich.