Gewerbe anmelden ohne beinflussung von den Stattlichen Hilfen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Habe ich es richtig verstanden:

Der Gründer ist angestellt. Verdient aber zu wenig und bekommt deshalb unterstützung über das Jobcenter?

Sobald sich etwas bei seinen einkünften etwas ändert (z.B. Anmeldung einer selbständigen Tätigkeit) muss er dies dem Jobcenter mitteilen und seine voraussichtlichen Einnehmen darlegen.

Fördermittel wie Einstiegsgeld oder ründungszuschuss gibt es in diesem Fall nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

1. Kindergeld ist einkommensunabhängig.

2. Wohngeld ist in den Ländern geregelt. Da würde sein zusätzliches Einkommen sicherlich berücksichtigt werden wie sich das aber auswirkt, kann man so pauschal nicht sagen.

Welche staatlichen Hilfen, Hartz 4 ?