Gewerbeanmeldung - Tätigkeitsangabe?
Hallo zusammen,
gerne möchte ich demnächst eine Gewerbeanmeldung für einen Onlineshop tätigen.
Gerne möchte ich mir hier noch ein paar Tipps einholen, bezüglich der der Eintragung
der Tätigkeit. Im Prinzip simpel, da ich hier einfach nur eigetragen werden muss,
was/welche ich Verkaufe/Produkte ich verkaufe. Allerdings wurde mir hier geraten, dieses Angabe sehr Allgemein zu halten, um sich nicht selbst einzuschränken. Gerne möchte ich was den Verkauf meiner Produkte angeht sehr Flexibel sein.
Bemerkung der Gewerbestelle:
Die gewerbliche Tätigkeit muss genau angegeben werden. Nicht zulässig sind nur allgemein gehaltene Bezeichnungen, wie z.B. "Handel mit Waren aller Art" oder "Handelsvertretung" oder "Dienstleistungen".
Es muss ersichtlich sein, mit welchen Waren gehandelt wird oder welche Dienstleistungen ausgeübt werden. Diese Angaben sind u.a. wichtig für die erlaubnisrechtliche Beurteilung der Meldung.
War/ist hier eventuell jemand in der gleichen Situation? Oder hat jemand einen Tipp?
Ich bedanke mich !!!!
1 Antwort
Sinn der Gewerbeanzeige ist die Gewerbeüberwachung zum Verbraucher- und Konkurrentenschutz.
Und um die passenden Stellen zur Gewerbeüberwachung (z.B. Veterinäramt, Lebensmittelaufsicht, Umweltamt etc.), muss das Gewerbeamt aus der Anzeige erkennen können, WER WO WAS macht.
Nichtssagende Gewerbeanzeige verfehlen ihren Zweck. Deshalb musst du schon die Oberbegriffe der Waren angeben, mit denen du handeln willst, z.B. Textilien, Elektrogeräte, Medienträger, Lebensmittel, Kosmetika, KFZ etc.