Gewerbe?

5 Antworten

Ein Gewerbe musst du mit dem ersten tätig werden anmelden.

Also grundsätzlich kommt es auf folgende Punkte an:

  • Nachhaltigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

Nachhaltigkeit bedeutet du willst es mehr als einmal machen, aber auch einmalige Tätigkeiten können den Tatbestand der Nachhaltigkeit erfüllen. Es ist nicht nachhaltig deinen gebrauchten Sachen auf EK oder dem Flohmarkt zu verkaufen.

Gewinnerzielungsabsicht bedeutet das du Gewinn damit erzielen willst, sprich verkaufte Wäre soll grundsätzlich teurer verkauft werden als das sie hergestellt wird. Somit musst du verkaufte Ware billiger einkaufen als das du diese verkaufst.

Das Tatbestandsmerkmal der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert, dass eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird. Eine Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn Gewinnerzielungsabsicht nachhaltig am Leistungs- oder Güteraustausch teilnimmt, Betteln wäre demnach keine Gewerbliche Einkunft.

Erfüllst du diese Punkte?

Davon ausgehend das du unter 18 bist:

Zuallererst einmal brauchst du die Genehmigung deiner Eltern und des Familiengerichts.

Wenn deine Eltern einverstanden sind, muss du beim Familiengericht (früher Vormundschaftsgericht) einen Antrag stellen. Dieser ist formlos zu stellen, das heißt, es gibt keine fertigen Formulare oder Ähnliches auszufüllen. Im Antrag wird der Wunsch beschrieben, dass der Minderjährige (also du) sich selbstständig machen möchte. Der Antrag ist von deinen Eltern zu unterschreiben.

Liegt die Genehmigung vor musst du, also deine Eltern für dich/mit dir, gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde und dem Finanzamt anmelden. Bei letzterem musst du einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln.

Das Finanzamt wird dann die Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen.

Solltest du mehr als 22.000€ Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben lassen vom deinen Eltern, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung.

Meldest du mit deinen Eltern dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und das Finanzamt wird dieses auch nicht witzig finden.

Warum müssen deine Eltern immer mit im Boot sein?

Rechtsgrundlage ist § 112 Abs. 1 BGB. Danach benötigt ein Minderjähriger zur Ausübung eines selbstständigen Gewerbes die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s, in der Regel der Eltern, sowie die Genehmigung des Vormundsc haftsgerichts.

Bist du schon volljährig? Denn streiche den Teil mit deinen Eltern und dem Gericht.

Das Gewerberecht kennt keine Freibeträge. Wenn du also Dinge erwirbst, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, dann ist das schon ein Gewerbe und muss von Anfang an angemeldet werden. Egal ob du tatsächlich damit Gewinn oder Verlust machst.

Wenn du aber deine ausrangierten Sachen verkaufst, ist das kein Gewerbe, denn es fehlt die Gewinnerzielungsabsicht, weil die Sachen früher ja mehr gekostet haben.

Auf welcher Plattform du deine Waren anbietest spielt keine Rolle. Die Gewerbeordnung gilt für alle.

Bis zu 2000 Euro im Jahr kannst du steuerfreie Privatverkäufe tätigen. Ansonsten gilt es als Gewerbe.

leobestimmt 
Fragesteller
 10.03.2023, 18:20

ALso muss ich jetzt ein gewerbe anmmelden ist ja ein Tebex Shop online ?

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NackterGerd  10.03.2023, 18:44
@leobestimmt

Was für ein Schop das ist (solange es Legal ist) spielt keine Rolle

Regelmäßig und mit Gewinnabsicht- was es wohl ist- also anmelden

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Geochelone  10.03.2023, 19:29

Das Gewerberecht kennt keine Freibeträge. Da verwechselst du wohl die Betragsgrenze, ab der dich Plattformbetreiber beim Finanzamt melden müssen. Das erlaubt oder verbietet aber gar nichts.

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Hast du eine Gewinnerzielungsabsicht, brauchst du ein Gewerbe.

Unabhängig davon, wie viel Gewinn du am Ende machst.

Wenn du regelmäßig und mit Gewinnabsicht verkaufst musst du ein Gewerrbe anmelden

Die Höhe des tatsächlichen Gewinns spielt dabei keine Rolle.

Alleine die Absicht und Regelmäßigkeit ist ausschlaggebend.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung